Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Deputation der Universität
Empfänger Protokoll
Ort Göttingen
Datum 1. April 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 67-68
Transkription Hans Gaab, Fürth

Actum Göttingen den 1. April 1767
in aedibus Dn. Pror.

Praesent magnif. Dn. Pror. et   Prof. Theol od. Prim. Dn Walch[1]
  et me Syn.[2]

Nachdem die von dem Herrn Professore Lowitz geschehene cessio bonorum es zu erfordern scheinet, ihme darüber insbesondere zu befragen

1.) Was ihme veranlaßet seine bona an die Creditores zu cediren?
2.) Wodurch er in solchen Abfall gerathen?
3.) Wie er denn die Umstände, wodurch er in solchen Verfall gerathen zu erweisen vermeinte?

so wurde derselbe vorgeladen und sagte auf diese Fragen solcher Gestalt aus:

ad 1.)

Er habe bereits beÿ seiner geschehenen Cessione Bonorum angezeiget, daß sein Vermögen nicht hinreichend seÿn, die Königl. Manufactur Casse iezo anders zu befriedigen als durch Abtretung seines gegenwärtigen Vermögens

Er habe auch noch 1000. Rt eine verhypothecirte Schuld an Königl. Regierung zu entrichten, und diese Schuldforderung wäre auf dem Rathhaues alhier eingeklagt, weil er und seine Frau liegende Gründe dafür verschrieben. Diese tausend Thaler habe er auf dem Rathhause agnosciret. Es wäre ihm zwar ein Vergleich von Königl. Regierung wol ehedem angetragen worden, er hätte aber diesen nicht annehmen können.

ad 2.)

Es wäre ihm angerathen worden zur Verfertigung des Kugel Wercks Geld aufzunehmen und er habe dieses auch gethan, und solche zu continuiren gesucht; allein wie die

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[Scan 68]
Franzosen mit so grosser Macht in Göttingen eingedrungen und auf 30. Mann in sein Hauß einlogiret worden, so hätten diese viele Kugeln und das Laboratorium ihm ruiniret und zu nichte gemacht, und er habe nicht mehr als 6. Kugeln mit ihren Gestellen und die Kupffer Blatten retten können. Nun habe er sich durch ds Kugel Werck in viele Schulden gesezet und es hätten ihrer auch viele auf das Kugel Werck praenumeriret und nun sehe er nicht, wie er solche befriedigen könne, so habe er sich schon zu der Cessione bonorum entschliessen müßen.

ad 3.)

Daß ihme seine Kugeln und das Laboratorium runiniret worden, und Er dadurch einen beträchtlichen Schaden erlitten, könnte er durch Zeugen erweisen, zu E. duch den Herrn Prof. Hollmann[4], Büsching[5] und andere. Er wolte sich auch mehr Zeugen, so das ruinirte Laboratium gesehen, besinnen und derselben Namen ad acta geben.

Wenn Er auch durch die Zeugen nicht vollständig alles erweisen könnte, so könnte er es auch mit seinem Eide bekräftigen.

in fidem
CG Riccius.



Fußnoten

  1. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Vom 3. Juli 1762 bis zum 4. Juli 1763 war er Prorektor der Universität.
  2. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  3. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  4. Samuel Christian Hollmann (1696-1787) war ordentlicher Professor für Philosophie in Göttingen. Von 1753-1761 war er hier alternierender Direktor der Gesellschaft der Wissenschaften. Vom 04.07.1757-03.07.1758 war er Prorektor der Universität.
  5. Anton Friedrich Büsching (1724-1793) war seit 1754 Professor für Philosophie in Göttingen, ging aber 1760 als Geistlicher nach St. Petersburg. Er hat große Verdienste bei der wissenschaftlichen Fundierung der Erdbeschreibung.


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