Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Landesregierung in Hannover
Empfänger Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[1]
Ort Hannover
Datum 28. April 1767
Signatur Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 66-67
Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 80-82
Transkription Hans Gaab, Fürth


den 28. April   1767

Unsere y

An
den Vice Syndicum Meien
berg in Göttingen


Nach eingelangten euren Berichte von 6ten dieses, ist der Professor Lowitz, mit beigehender demnächst zu remittirenden Vorstellung bei uns eingekommen.

Es verspricht derselbe darin, der Manufactur= und Kloster=Caße die Hälfte ihrer Forderungen mit 1500 Rt zwischen jezo und nächsten Michaelis zu bezahlen, und daß dieses geschehe gerichtl. Sicherheit zu bestellen, wenn ihn die andere Hälfte erlaßen und die Versiegelung aufgehoben würde.

Nun haben wir vorhin, zum Besten des Professoris Lowitz diesen Entschluß zwar schon gefaßet gehabt, da derselbe sich deßen aber dero Zeit nicht theilhafft gemacht,[2] so solten wir auch gegenwärtig der Sache ihren Lauf laßen, inzwischen wollen wir auch jezo noch aus bloßer Milde gegen ihn, seinem Suchen, unter der Bedingung statt geben, daß wenn er gerichtliche Sicherheit bestelle, daß die ausgelobten 1500 Rt zwischen jezo und nächsten Michaelis[3]

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gewis bezahlet werden, ihm alsdenn die andere Hälfte mit 1500 Rt. jedoch nicht eher bis diese Zahlung würckl. geschehen erlaßen seÿn sollen.

Wir tragen euch also hiedurch auf, dahin zu suchen, daß der Professor Lowitz die versprochene Sicherheit zuförderst beschaffe, wobei wir es eurer Einsicht überlaßen, wie ihr dieselbe am besten einzurichten ermäßen werdet.

Wenn diese alsdann von ihm beschaffet worden, so wollen wir, wenn seine übrigen creditores nichts dagegen haben, geschehen laßen, daß seine Sachen entsiegelt,[4] und ihm die freie Disposition darüber eingeräumet werde. Was dem angeblichen bei dortigen Magistrate auf die Kauf Gelder gelegten Arrest betrifft, woran der Professor Lowitz glaubet, daß ein Käufer zu seinem Hause dadurch abgeschrecket würde, so werdet ihr demselben bedeuten daß auf Kauf=Gelder kein Arrest eher geleget werden kan bis der Kauf würcklich geschloßen, und dieses von uns auch nicht geschehen solle, wenn ober-

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wehnte Sicherheit von ihm beschaffet seÿ.

Wir y

Hannover den 28ten April 1767.

GR.



Fußnoten

  1. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  2. Vgl. dazu den Bericht an die Landesregierung von Erythropel vom 23.06.1766.
  3. Randbemerkung links: "Hiervon ist copia dem Professori Lowitz zu zusenden, und der Manufactur-Espedition gleichfals copia zu geben."
  4. Mit Schreiben vom 06.04.1767 hatte Meyenberg die Landesregierung informiert, dass Lowitz seinen Konkurs angemeldet hatte. Dessen Sachen waren daraufhin versiegelt worden.