Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Deputation der Universität |
Empfänger | Protokoll |
Ort | Göttingen |
Datum | 2. Mai 1767 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 75 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Auf die von dem Herrn Professore Georg Moritz Lowitz am 29. April d. J. beÿ der Universitaets-Deputation überreichte Vorstellung wird demselben hiemit zur Resolution ertheilet: daß bewandten Umständen nach mit der Edictal-Citation seiner creditorum und Inventarisation seines Vermögens, zuvor eingehalten und alles in statu quo gelassen werden solle; iedoch mit der Bedeutung, daß, wenn derselbe binnen sechs Wochen, nach Empfang dieses, solche remedia, wodurch die geschehene Cessio bonorum[1] wieder aufgehoben werden könnte, beÿ zu bringen nicht vermögend seÿn solte, alsdann von Gerichts wegen nichts destoweniger mit der Convocatione Creditorum[2] und sonsten dem Oblations[3] Processe gemäß, werde verfahren werden. Decretum in Deputatione academica. Göttingen den 2. May 1767.
W.
den 4. Maij insinuiret.
J.L. Willig[4]
Fußnoten
- ↑ Cessio bonorum: Überlassung der Güter; Konkurs.
- ↑ Convocatione Creditorum: Einberufung der Gläbiger.
- ↑ Oblation: Freiwillige Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung.
- ↑ Als Pedell war Johann Jobst Christoph Willig (06.01.1726-16.09.1810) angestellt.
Zu ihm siehe:
Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien. Göttingen: Vandhoeck & Ruprecht 1996, S. 512.