Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[1]
Empfänger Landesregierung in Hannover
Ort Göttingen
Datum 4. Mai 1767
Signatur Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 72-73, 77-78
Transkription Hans Gaab, Fürth


Nr. 21. pr. 6. May 1767.
Hahn.

Königl. Großbrittrl. zur Chur=
fürstl. Braunschwl. Lünebl. Landes
Regierung Hochverordnete Her=
ren Premier=Ministre, und Ge
heimten Räthe
Hoch und HochWohlgebohren
Gnädige, und
Hochgebietende Herren


Es hat der Professor Lowitz mir die beÿden anliegenden Vorstellungen[2] wegen Bezahlung seiner Kloster= und Manufactur Cassen=Schuld überschickt, und von mir verlangt, selbige

[Bl. 1v]
mit meinem unterthänigen Bericht zu begleiten, da mir von den durch den itzigen Kammer=Registrator Erÿtropel[3] gepflogenen Unterhandlungen nichts weiter bekanndt ist, als was der Professor Lowitz mündlich gegen mich geäusert; so muß ich alles zu Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch und HochWohlgebl. hohen und gnädigen Entschließung in Unterthänigkeit überlassen. Wofern indeßen Höchst dieselben die offerirten 1500 rtr. in hohen Gnaden anzunehmen geruhen sollten; so dürfte nach meinem unterthänigen dafür halten zur Sicherheit nothwendig seÿn.

1) Daß unter der Bedingung einer prompten und in bestimmten Münz=Sorten zu leistenden Bezahlung die Entsiegelung verwilliget würde
[Bl. 2r]
2) daß dem minderjährigen Sohn des Profeßor Lowitz anjetzo, da concursus creditorum materialis[4] wenigstens vorhanden ist, ein Curator bestellet würde, und dieser als dann mit Einwilligung des judicis curatorum constituentis[5] declarirte, daß die 1500 rthr. von den Hauskauf Geldern ohne weiteren Widerspruch erfolgen sollten.

Die erste Einschränckung scheint mir um deswillen nothwendig zu seÿn, weil der Profeßor Lowitz dem äuserlichen Benehmen nach die Gelder von Weÿl. Rath Franz in correnter Münze[6] soll empfangen haben, mithin der Ausdruck empfangene Münzsorten und Valeur zu zweÿdeutigen Auslegungen Gelegenheit geben könnte.

Die Bevormundung des Lowitzischen

[Bl. 2v]
Sohnes und die vollgütige Einwilligung des für denselben zu bestellenden Vormundes scheinet mir aber um deswillen nothwendig zu seÿn, weil sonst von dem Sohn stets ratione legitimae[7] ein rechtlicher Wiederspruch selbst beÿ den verglichenen 1500 rthr. und deren Einklagung zu besorgen stehet.

Ich verstelle jedoch alles zu Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch und HochWohlgebl. höheren Ermessen in Unterthänigkeit, und beharre stets in tiefster Submission

Euro Hochfreÿherrl. Excellenz
Hoch und HochWohlgebohrnen



Göttingen
den 4ten Maÿ
    1767.

unterthäniger Diener
Georg Philipp Meyenberg



Fußnoten

  1. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  2. Es handelt sich um die beiden Briefe von Lowitz an die Landesregierung vom 30. April 1767 bezüglich seiner Schulden an die Manufaktur- bzw. die Klosterkasse.
  3. Johann Wilhelm Albrecht Erythropel (1738-1790) war von 1766 bis 1769 Kammerregistrator in Hannover. Vorher war er "Amtsauditor" in Göttingen, d.h. Beisitzer am Amtsgericht.
  4. Bei einem concursus creditorum materialis sind viele Gläbiger vorhanden, doch reichen die Güter des Schuldners zur Bezahlung aus. Vgl. Zedlers Universallexikon.
  5. judicis curatorum constituentis: nach dem festzusetzenden Urteil des Kurators.
  6. Eine corrente Münze ist eine gängige Münze.
  7. ratione legitimae: aus rechtmäßen Gründen.