Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger Walch, Christian Wilhelm Franz (1726-1784)[1]
Ort Göttingen
Datum 25. Juni 1767
Signatur SUB Göttingen: 2 Cod. Ms. philos. 133:4, Bl. 109r
Transkription Hans Gaab, Fürth


Pro Memoria

Ew. Wohlgebohren werden gehorsamst ersucht, die von Königl. Regierung mir communicirte Abschrifft der Resolution, welche der Hl Vice Syndicus Meÿenberg[2] im Original erhalten hat, auf zu suchen, und dieselbe mir heute noch zum nöthigen Gebrauche beÿ meiner Gegenvorstellung, wiederum zurücke zu geben! Es ist dieses ein Document welches ich nothwendig in den Händen behalten muß: und Ew Wohgebohren haben es nur in der Absicht zu sich genommen, um eine Abschrifft davon nehmen zu lassen.

Ferner bitte ich auch noch über dieses, um die Abschrifft der Erklärung, welche der Hl Fincke[3] vor dreÿ Wochen beÿ der Deputation übergeben hat,[4] damit ich sie zu meiner Schrifft gebrauchen kan. Von Rechts wegen hätte mir dieselbe gerichtlich sollen vorgelegt, und meine Erklärung darüber, abgefordert werden. Unter Erwartung einer geneigten Willfahrung meiner Bitten, habe ich die Ehre mit aller Hochachtung zu seÿn

Ew. Wohlgebohrnen

von Hauß, am 25ten Junius
            1767.

gehorsamster Diener
G. M. Lowitz



Fußnoten

  1. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Vom 3. Januar 1767 bis zum 2. Juli 1767 war er Prorektor der Universität. Der Name des Adressaten wird im Brief nicht erwähnt, er dürfte sich aber an den Prorektor gerichtet haben.
  2. Georg Philipp Meyenberg (01.05.1732-21.05.1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats. 1757 war er zweiter Stadtsekretär geworden, 1770 wurde er zweiter Bürgermeister.
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268
  3. Als Kurator des Sohnes von Lowitz war der Advokat Heinrich Arnold Fincke eingesetzt worden.
  4. Vgl. die Stellungnahme von Fincke vom 10.06.1767, die zwei Wochen, nicht drei Wochen vorher erfolgte.