Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Deputation der Universität |
Empfänger | Protokoll |
Ort | Göttingen |
Datum | 28. September 1767 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 224-225, 226 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Actum Göttingen den 28. Sept. 1767
auf dem Concilio
Prof. magnif. Domino Prorectore et
Consil. antic. Ayrer[1]
et me Syndico[2]
Nachdem beÿ Königl. Landes Regierung von dem Herrn Prof. Lowitz die unterthänigste Vorstellung gethan worden, was massen er wegen der nach S. Petersburg als Professor erhaltenen Beruf, seine Bibliothec, durch welcher Verkauff er die Kloster und Manufactur Casse zu Hannover zu befriedigen gedacht, notwendig beÿ behalten müßte, und deshalben gebethen, daß er mittelst gerichtlicher Einwilligung des für seinen Sohn[3] bestellten Curatoris[4] der Kloster= und Manufactur Casse 1/m [1000] Rt von seinem zu öfentlichen Verkauff angeschlagenen Wohnhauß versichert und angewiesen, über die übrigen 500 Rt aber eine Obligation dergestalt angenommen werden möchte, daß er sich mittelst juratorischer Caution gerichtlich verbinde, daß er diese 500 Rt von gegenwärtigen Michaelis 1767 an binnen 2 Jahren nebst landesüblichen Zinsen abtragen wolle; Königliche Landes Regierung auch, daß wenn die Kloster und Manufactur Casse wegen der von dem Haußverkauffs Geldern zu zahlenden 1/m Rt völlig versichert ist, über die noch übrigen 500 Rt eine unter der obenerwähnten Bedingung für die Kloster= und Manufactur Casse auszustellende Obligation anzunehmen und dargegen seine Bibliothec und Instrumenta ihme wieder freÿ zugeben besage das an den Hl. Vice Syndicum Meyenberg[5] unter dem 24. Sept. 1767 ergangenen Rescripti gnädigst gesonnen ist; So ist der Hl. Prof. Lowitz heute vorgeladen, und ihm diese gnadigste Resolution Königl. Landes Regierung eröfnet worden; und da sich dieser zu der gnädigst verwilligten juratorischen Caution auch bereit
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[Scan 225]
zu seÿn erkläret, so hat derselbe den Cautions-Eid folgender Gestalt geschworen:
Ich Georg Moritz Lowitz schwöre zu Gott einen leiblichen Eid mit Hertz und Mund, daß ich, nachdem Königl. Landes Regierung mir die Gnade angedeihen lassen meine Bibliothec und Instrumenta mit nach S. Petersburg zu nehmen, ob ich gleich 500 Rt in Louisdor jeden a 5. Rt gerechnet, von derselben zu bezahlen vorhero gedacht, solche schuldig 500 Rt mit 5. pro Cent jarlich verzinsen, und den Zinß alle Jahr zu gehöriger Zeit nach Hannover freÿ übersenden, nach Verfließung zweÿer Jahr von iezigen Michaelis 1767 an zu nehmen, die 500 Rt Capital auch richtig abführen und unter keinerleÿ Vorwand zurücke halten wolle.
Diese gelobe, verspreche und schwöre ich, so wahr mir Gott helffe durch Jesum Christum Amen.
Als nun der Hl. Professor Lowitz den vorstehenden Cautions eid in Gegenwart des Herrn Secretaris, des Vice Syndicie Meyenbergs, als Anwald der Königl. Kloster und Manufactur Casse, wie auch des Lowitzschen rechtlichen Beÿstand des Dr. Cassii[7] und des Lowitzschen Sohns Vormund des Advocaten Finckens provia admonitone more solemni geschworen, so ist dabeÿ resolviret worden, sowohl dem Hl. Anwald der Königl. Kloster und Manufactur Casse als auch dem Hl. Prof. Lowitz davon Abschrifft durch Beÿdruckung des Universitaets-Siegel und meine des Syndici Unterschrift zu ertheilen. Actum ut supra
in fidem CG Riccius
[Scan 226]
Nachdem der Herr Professor George Moritz Lowitz und der zu dessen Sohn gerichtlich bestattigter Vormund,
Advocat Heinrich Arnold Fincke, nach dem dieser sich was die verstorbene Frau Professorin Lowitz geb.
Riepenhausen zu ihrem Ehemann eingebracht beÿ denen dieser ihren Geschwister, erkundiget hat und
aus denen erlangten Nachrichten den Uberschlag gemacht, daß er die von dem H. Professor Lowitz
ratione des Sohns ex bonis maternis gebührende legitimae offerirte 1800 Rt in Loiusdor a 5 Rt annehmen
könne, sich hierauf mit einander dahin verglichen, daß der Vormund das gemeldte Quantum
der 1800 Rt dato der Legitimae vor seinen Vormundschafftes Befohlenen anzunehmen kein Bedencken gefunden,
und so wohl dieser als der Herr Professor Lowitz beÿ judicio academica geziemend nachgesuchet,
den zwischen ihnen wegen der Legitimae der Lowitzschen Sohn mit Uberlegung geschlossenen Vergleich
Gerichts wegen zu bestättigen. Wir auch denenselben, denen vorkommenden Umständen nach,
in ihrem Gesuch zu deferiren kein Bedencken finden, zumahl da wir nicht einsehen können, daß
der Lowitzsche unmündige Sohn durch das gemelte Quantum eine Verkürtzung an seinen legitimae
leide; als wird der zwischen denenselben geschlossene Vergleich Gerichts wegen hiermit bestettiget. Jedoch
dem Gerichte und einem iedem tertio ohne Nachtheile. Geschehen Göttingen den 28. Sept. 1767
GHA[8]
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Fußnoten
- ↑ Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
- ↑ Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
- ↑ Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
- ↑ Nachdem sich Lowitz für zahlungsunfähig erklärt hatte, war seinem Sohn als Kurator der Advokat Heinrich Arnold Fincke zugewiesen worden.
- ↑ Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied
des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268. - ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
- ↑ Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester der Ehefrau von Lowitz, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
- ↑ GHA: Georg Heinrich Ayrer.
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.