Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Deputation der Universität
Empfänger Protokoll
Ort Göttingen
Datum 12. Mai 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 87-90
Transkription Hans Gaab, Fürth


Actum Göttingen den 12 May 1767
auf dem Concilio

Nachdem der Herr Professor George Moritz Lowitz bonis cediret und wegen seines Debitwesens nöthig ist, daß seinem Sohne[1], in Ansehung der mütterlichen Erbschafft ein Vormund zu setzen seÿ, sich darzu auch der Advocat und Notarius Heinrich Arnold Fincke[2] bereit und willig zu seÿn, gerichtlich declariret, vor allen Dingen aber erfordert wird, daß er wegen der zu übernehmenden Vormundschafft in Eid und Pflicht genommen werde; so ist derselben Seite vorgefordert und da derselbe beÿ seiner neulich geschehenen Declaration geblieben, mit dem nachstehenden Vormundschafts Eide beleget worden.

Ihr sollet geloben und schwören einen Eid zu Gott, daß ihr, da ihr zum Vormund des Lowitzschen Sohns angenommen worden seÿd, alles und indes desselben, was ihm gut und nüzlich ist, thun und handeln, was unnüz und schädlich vermeiden unterlassen und so viel möglich, verhütten, desselben Güter zu seinem Nutzen in guten Glauben und Treue vertreten und im besten Versehen seine Haab und Güter liegend und fahrende Schulden und Gegen Schulden, auch alle zustehenden Zusprüche und Forderungen mit gutem Fleiß Euch erkundigen, und das alles eigent- und unterschiedlich in gebührendeer Zeit der Rechten in ein Inventarium bringen, eurer Administration und Handlung, zu gebührlicher und rechter Zeit Rechnung thun, mit vollkommener Uberliefferung, alles des

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[Scan 88]
so der Vormundschafft und Pflege halber zu euern Händen gekommen und euren Pupillen zustehen wird, und ihr ihm schuldig bleibet, und sonsten alles das thun wollet, was einem getreuen Vormund und Pfleger gehörte. Alle beÿ Verpfändung euer Haab und Güter, ohne Gefährde


Alles was mir anietzo vorgelesen worden, und ich wohl verstanden habe, dem verspreche und gelobe ich treulich und unverbr&uumöl;chlich nach zu kommen. So wahr mit Gott helfe und sein Heiliges Woert!

Juratum die ut supra

in fidem
CG Riccius



[Scan 89]

Pro Memoria

ad n. 2. in Decreto vom 28. Mart. 1767 ist dem Hl. Prof. Lowitz aufgegeben, alle seine Creditores und diese an ihn habenden Schuldforderungen schrifftlich anzuzeigen, auch eine ordentliche Specification seines sämtl. Vermögens, es bestehe solches worinnen es wolle, wie auch die action in das Gerichte fordersamst zu übergeben, und so dann die übergebene Specification, daß alles in soclher völlig enthalten, eidlich zu bestärcken.

ad n. 11 dem Herrn Prof. Lowitz ist in dem Decreto vom 2 May 1767 (insinuirt den 4 Ejusd) bedeutet, daß wenn er binnen 6 Wochen seine remedia, wodurch die geschehene bonorum cessio wieder aufgehoben werden könnte beÿ zubringen nicht im Stande seÿn solte, als denn von Gerichts wegen nichts desto weniger mit der Convocatione Creditorum und sonsten dem Oblations-Processe gemäß verfahren werden solte. Dieser Terminus ist den 16. Junis currentis nun um.

ad n. 12. et 13 a) Der Dr. Falckenhagen[4] hat sich noch nicht wegen der dem Hl. Lowitz vor die Bürgermeisterin Riepenhausen ab zugebene Sachen gereget, muß wohl erinnert werden.

b) der Hl. Syndius Meyenberg[5] sucht um der Subhastation[6] des Hauses an, und zwar ie eher ie lieber.

c) Ist der Prof. Lowitz anzuweisen copia a Cancellaria Secretario vidiminatum herbeÿ zu schaffen. Das ad acta von des Lowitzschen Sohns Vermund geebene Testament, kan nicht zum Beweiße dienen.



[Scan 90]

Hochwürdige u. Wohlgeborne,
Hochgeehrteste Herrn und Edlen


Was in der Lowizschen Sache neulich vorgefallen, beleiben Ew. Hochwohl u. Wolgebornen aus beigelegtem Protocoll zu ersehen. Die übrigen Creditores sollen, zu ihrer Erklärung noch diese Woche gefordert werden. Ob nun sonst etwas von uns zu besorgen, hoffe durch Mhhln. erleuchtete Vota belehret zu werden. Mit vollkommenster Hochachtung unserer

Ew. Hochw. u. Wolgebl.

Göttingen
deb 12. May
1767.

gehorsamster Diner
CWF Walch[7].  


Magnifice academicae Prorector,

In Beantwortung der Beylage Ew. Magnificenz, die causam iuridicam betrifft, bitte ich um Erlaubnis mit dem votio der Herrn Adhessorum eg [...?] facultare iurid. mich conformiren zu diensten.

D Förtsch[8].

Zu dieser Sache dürfte sich, meines wenigen Erachtens am besten in einer Sessione Deputationis etwas beschliessen lassen.

D Meister[9]
D. GH Aÿrer[10]
D. G.G. Richter[11]
D. Becmann[12]



Fußnoten

  1. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
  2. Nachdem sich Lowitz für zahlungsunfähig erklärt hatte, wurde seinem Sohn der Advokat Heinrich Arnold Fincke als Vormund zugewiesen.
  3. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  4. Johann Heinrich Falkenhagen (1720-1784) war Privatdozent der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  5. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  6. Subhastation: Zwangsversteigerung.
  7. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Von 03.01.1767-02.07.1767 war er Prorektor der Universität.
  8. Paul Jacob Förtsch (1722-1801) war seit 1751 Professor für Philologie in Göttingen.
  9. Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  10. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  11. Georg Gottlieb Richter (04.02.1694-28.05.1773) war seit 1736 Medizinprofessor in Göttingen.
  12. Johann Beckmann (04.06.1739-03.02.1811) war seit 1766 als Professor für Weltweisheit nach Göttingen berufen worden.