Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Deputation der Universität
Empfänger Protokoll
Ort Göttingen
Datum 16. April 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 91-92
Transkription Hans Gaab, Fürth


Actum Göttingen den 16. May 1767
in Deput. acad.

[Anwesend]
Praes. Dn. Pror. et Prof. Theol primar. Dr. Walchio[1]
Dn. Dr. Foertschio[2]
Dn. Consil. actio. Meister[3]
Dn Consil. actior Ayrero[4]
Dn. Prof. Becmanno[5]
et me Synd.[6]


Nachdem das Königl. Regierungs Rescript vom 28. April 1767 in des Prof. Lowitz Sache ad Deputationem citiret[?], und solchen das bereits am 9. May abgehaltene Protokoll zur Einsicht beÿgelegt gewesen; so wurde in der Deputation heute die Sache wieder fürgetragen und beschlossen:

Dieweil der Hl. Prof. Lowitz bonis cediret, und mithin der Concursus Creditorum eingetreten; so könnte die Entschließung und unter gewissen Bedingungen geommenen Maaß Regeln der Königl. Regierung, als eines einzigen Creditoris denen andern Creditroibus nichts praejudiciren, sondern es bliebe diesen ihr Recht unbeschädigt, in dem der Herr Cridarius seine Solventz noch nicht gezeiget, noch sich mit seinen Creditoribus gesetzet, diese ihme auch noch keine Stundung gegeben hatten, diesem nach könnte der Concurs auch nicht gehemmet werden, sondern es behielte dieser seinen Lauff. Die Obligatio wäre auch in Nahmen und zum Besten aller Creditorum geschehen und selbst die Königl. Landes Regierung sah in ihrem obgemelten Rescripto denenselben ihre jura reserviret. Wie denn Cridarius selbst die Cessionem bonorum in favorem aller Creditorum unternommen habe.

Es wurde dahero vor nöthig erachtet,

1.) Die Bona der Fr. Bürgermeisterin Riepenhausen, so beÿm Hl. Prof. Lowitz in Verwahrung stünden, durch derselben gerichtl. bestättigten Vormund den Dr. Falckenhagen[7] so fort abfordern zu lassen und solchem deshalben zu moniren, daß er solche Separatio ie eher ie lieber vornehme.
2.) Auch die Legitima des Lowitzschen Sohnes[8] ausfindig zu machen und solche von der massa bonorum concursus zu separiren

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[Scan 92]

  Es könnte dahero auch dem Professori Lowitz ex officio der Auftrag geschehen, das Testamentum so derselbe mit seiner Frau errichtet haben soll, durch eine von der Obrigkeit, wo sie solches deponiret, glaubwürdige vidimirte Copeÿ zu übergeben, damit das Gerichte und der gerichtl. constituirete Vormund Fincke[10] überzeuget und vergewissert wurden, daß von des Cridarii Ehefrauen hinterlassener Sohn nur die Legitimam haben sollte. Denn nach dieser Maaßregel müßte die mütterliche Legitima für den Sohn auch von denen Concurs-bonis separiret werden
  Hätten des jungen Lowitz Anverwandten mütterlicher Seite für zwey Jahren die Insolventz und Wirthschafft des Hl Prof. Lowitz der Universitaet bescheiniget, so würde diese nicht ermangelt haben, den jungen Lowitz gleich nach dem Ableben dessen Mutter solchen einen Curatorem bonorum zu constituiren.
3.) Müßten alle Creditores so viel deren bekannt und sich deshalben gemeldet, für gefordert ihnen das Königl. Regierungs Rescript eröfnet, und solche in dessen angewiesen werden ihre Credita zu liquidiren. Es würde auch gut seÿn dem Hl. Vice Syndico Meÿenberg[11] und den Hl. Prof. Lowitz und dessen Beÿstand darzu mit zu citiren, damit der Cridarius sich auf der Gläubiger Anforderungen erklären könne, wo nicht ad singula capita, doch auf dieselben überhaupt.

in fidem CG Riccius



Fußnoten

  1. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Vom 3. Juli 1762 bis zum 4. Juli 1763 war er Prorektor der Universität.
  2. Paul Jacob Förtsch (1722-1801) war seit 1751 Professor für Philologie in Göttingen.
  3. Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  4. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  5. Johann Beckmann (1739-1711) war seit 1666 Professor für Weltweisheit in Göttingen.
  6. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  7. Johann Heinrich Falkenhagen (1720-1784) war Privatdozent der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  8. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
  9. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  10. Nachdem sich Lowitz für zahlungsunfähig erklärt hatte, war seinem Sohn als Kurator der Advokat Heinrich Arnold Fincke zugewiesen worden.
  11. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.