Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Deputation der Universität
Empfänger Protokoll
Ort Göttingen
Datum 20. Mai 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 93-112
Transkription Hans Gaab, Fürth


Prof. Dn. Pror. et Profess. Theol. Primario
    Dr. Walchio[1]
et me Syndico[2]

Actum Göttingen den 20 May 1767
aufm Concilio

Nachdem man wegen des von Königl. und Churfürstl. Landes Regierung an den Hln Stadt Vice-Syndico[3] unter dem 28. April 1767 abgelaßenen Rescripti man für nöthig erachtet die einigen Lowitzschen Creditores so dem Judicio bekannt worden, für fordern zu lassen und ihnen von dem erwehntn Rescripto Eröfnung zu thun; so fanden sich auf geschehene Citation der Hl. Professor Lowitz und nachstehende Creditoren ein, und liquidirten[4] diese nachstehende Parten.

1.

Der Vormund[5] des jungen Lowitz[6] war noch nicht im Stande das einige anzuzeigen, was seinem unmündigen Pflegebefohlenen gebührte, wegen des mütterlichen Nachlasses, indem er von denen mütterlichen Geschwister noch nicht hinlängliche Instruction solte erhalten können, was seines Pflegebefohlenen Mutter beÿ der väterl. Erbschaffts Vertheilung zugefallen seÿ. Indessen wolte er sich dieses zu liquidiren verbehalten haben. Er übergab indessen das Testament in einer Copie, so von seines Pflegebefohlenen Mutter und dem Hl. Prof. Lowitz in Hannover beÿ der Justiz Canzleÿ im Jahr 1756. deponieret worden seÿn soll.

2.

Da der Kauffmann Backhauß[7] seine Liquidation von 55 Rt 17 gr 4 pf. bereits übersendet und solche beÿm Acten, so wurde solche dem Hl. Profess. Lowitz vorgewiesen, und dieser agnoscirte diese als bekannt und richtig.

3.

Die Rechnung des Buchhändler Kübler[8] von 18 Rt 15 gr agnoscirte der Hl. Lowitz ebenfalls als richtig.

4.

Des Condit. J. Jacob Richters[9] Rechnung

/21.[10]


[Scan 94]
wurde von dem Hl. Prof. Lowitz auch als richtig agnosciret, mit dem Beÿfügen, daß alle diese Waaren beÿ dem Begräbniße seiner seel. Frauen wären beÿ dem Hln Richter abgelanget worden.

5.

Des Herrn Apotheker Jordans[11] Rechnung von 4 Rt 14 gr 2 pf. würde wol richtig seÿn.

6.

Der Madame Vandenhoeck[12] Rechnung von 355 Rt 23 gr 6 pf wird von dem Credario auch als richtig und liquid agnosciret. Die auf einen besondern Zettel aufgeführete dreÿ Bücher in folio habe der H. Prof. Lowitz nur geliehen und wären ihm diese nicht verkaufft, und dieses bekannte auch der Prof. Lowitz, daß solche ihme nicht als gekaufft gehöreten.

7.

Was die Rechnung der Frau Sachsen[13] anbetrifft, diese könnte er so schlechterdings nicht annehmen, sondern dieses geschehe nur salvis exceptionibus sibi competentibus[14]. Da ihm solche bereits communiciret, so könnte er seine Beantwortung darauf schrifftlich thun.

8.

Der Schutz Jude Maÿer, weil er auf Befragen auch zu erkennen gegeben, daß er eine Forderung gegen den Hl. Prof. Lowitz habe, ist zwar citiret gewesen, aber nicht erschienen, und der Hl. Prof. Lowitz gab selber darauf zu erkennen, daß solcher nicht erscheinen würde.

Dieweil sich nun Niemand mehr eingefunden, ist der Liquidations-Termin hiermit beschlossen worden.

in fidem
CG Riccius


Anhänge

Scan 95-104 Das Testament der Lowitzens
Scan 105 Rechnung des Kaufmanns Backhaus
Scan 106-107 Rechnung des Buchhändlers Kübler
Scan 108 Auflistung dreier ausgeliehener Bücher von der Witwe Vandenhoeck
Scan 109-110 Rechnung des Konditors Richter
Scan 111 Rechnung des Apothekers Jordan
Scan 112 Rechnung der Witwe Vandenhoeck


Fußnoten

  1. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Vom 03.01.1767-02.07.1767 war er Prorektor der Universität.
  2. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  3. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär.
    Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  4. liquidiren: hier: eine Rechnung ausstellen.
  5. Als Kurator des Sohnes von Lowitz war der Advokat Heinrich Arnold Fincke eingesetzt worden.
  6. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Georg Moritz Lowitz.
  7. Paul Ludewig Backhaus (ca. 1728-29.03.1802) war Kaufmann, Fabrikverwalter und Kommerzienrat in Göttingen.
    Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 231.
  8. Daniel Friedrich Kübler war Buchhändler und Verleger in Göttingen.
  9. Johann Jakob Richter war Konditor in Göttingen. Er besaß das Brauhaus Weenderstr. 78.
  10. Aktennummer in der Designatio Actorum.
  11. Gottfried Jordan (?-1814) besaß die Ratsapotheke.
  12. Anna van den Hoeck geborene Perry (1709-1787), war die Witwe des Buchdruckers und Buchhändlers Abraham van den Hoeck (um 1700-1750). Sie wohnte in der heutigen Weender Straße 46, und damit unweit des Wohnhauses von Lowitz.
  13. Der Apotheker Johann Florentin Sachse hatte am 17.06.1739 das Bürgerrecht erworben. Seit 1740 wohnte er Auf der langen Marschstraße 861. Sein Haus wurde "Maschapotheke" genannt, er betrieb darin aber einen Weinschank. Offensichtlich ist er vor 1767 gestorben.
    Die Klage seiner Witwe wurde am 12.02.1767 präsentiert, Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 29-36 Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 391, Tab. IV, Nr. 676; S. 461, Tab. XIV, Nr. 317.
    Marx, Karl Friedrich Heinrich: Goettingen in medicinischer, physischer und historischer Hinsicht geschildert. Dieterich: Göttingen 1824, S. 275
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 46, Fußnote 299.
  14. salvis exceptionibus sibi competentibus: vorbehaltlich der Einwände gegen ihre Angemessenheit.