Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Fincke, Heinrich Arnold[1]
Empfänger Deputation der Universität
Ort Göttingen
Datum 16. September 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 213-220, 221-222
Transkription Hans Gaab, Fürth

[Scan 220]

praes. d. 16. Sept. 1767.

Gehorsamste Vorstellung und Bitte
von Seiten
Advocati Heinrich Arnold Fincken als des
für des Herrn Profeßor Lowitz unmün=
digen Sohns Tobias Lowitz[2] bestellten
Curatoris


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Königl. Großbrittrl. zur
Churfürstl. Braunschwl. Lünebl.
Georg August Universitaets
Deputation, Hochverordnete Her=
ren Prorector[3],
Decani und übrige Professores
Magnifice
Hochwürdiger und Wohlgebohrne
Hochgelahrte
Hochzuehrende Herren


Ich habe mich gestern nachmittages auf Verlangen in des

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Herrn Profeßor Lowitz Behausung begeben, und beÿ meinen Eintritt erfahren, daß die Entsiegelung des Lowitzischen Mobiliar=Vermögens vorgenommen, auch von der Bibliotheck des Hl. Professor Lowitz, so viel ausgesuchet, welche wohl einen Werth von 800 Rt hätten, und diese Bücher so dann dem Bücher Händler Hl. Dietrichs[5] zugestellet, demnächst aber verkauffet, und der Königl. Regierung von den aufkommenden Geldern 500 Rt zu gestanden werden sollen. Zugleich wurde

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mir von dem Herrn Sÿndico Meyenberg[6] als Anwald der Königl. Regierung eröffnet, ich würde doch wohl damit zufrieden seÿn, allein wie ich vermerckt, daß die Königl. Regierung auf diese Art wegen der gedachten 500 Rt vorzüglich vor meinem Curanden Bezahlung erhalten würde; so declarirte ich, daß ich mir desjenigen Vorrechts, welches mein Curande an dem Vermögen des Hl. Professor Lowitz mithin auch von diesem Theil der Bibliotheck hätte nicht wohl begeben könnte, wesfalls denn auch das obige Vorhaben vorläuffig ausg=

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setzet und verabredet würde, daß ich mich dieserhalb näher erklähren wollte.

Als ich nun erwogen, daß die ganze Entsiegelung, der Verkauf der Bücher, und übrigen Mobilien auf gehalten, oder die Königl. Regierung wohl gar von dem Erlaß der 1500 Rt zurück treten und daher ein Concurs wieder entstehen mögte, hiernächst auch, wenn der Königl. Regierung der Vorzug ratione der 500 Rt /: wie wegen der übrigen Hÿpothecarischen Foderung zu 1000 Rt :/ verstattet werde, dennoch ratione legitimae meines Curanden Bezahlung zu erhalten stehet, wenn nemlich ebenfalls dieserhalb die

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gehörige Vorsorge genommen würde; so habe ich mich dahin erklähren sollen, daß ich unter folgenden Bedingungen damit zufrieden bin, daß die Entsiegelung geschehe, und ein Theil der Bibliotheck separiret, auch davon die Königl. Regierung vorzügich mit 500 Rt auser den auf dem Hause haftenden 1000 Rt befriediget werde. Nemlich die Conditionem sind

1) Wenn das Hochlöbl. iudicium mit consentiret, und solches von Vorvormundschafts[!] wegen approbirete.
2) Daß die Hochlöbl. Deputation den mit Hl. Profeßor Lowitz ratione der legitimae auf 1800 Rt in Louisdor á 5 Rt geschloßenen Vergleich confirmiret, und beziehe ich mich desfalls auf das am 10ten Junÿ d. J. ni fallor[7], übergebenen
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  exhibitum sub rubro gehorsamsten Anzeige p worinn ich hinlänglich data ad consentiendum angeführet, darüber gerichtl. Resolution gebeten, und angezeiget, wie ich dieses quantum mit gutem Gewissen anzunehmne mich getrauete, worüber ich aber kein Decret erhalten. Wie ich nun nicht glaube, daß das Hochlöbl. iudicium diesen Vergleich verwerfen wird; so
3) verlange ich, daß ich mit einem Decreto dahin versehen und autorisiert werde, daß ich so gleich, wann Königl, Regierung von den Büchern ihre Bezahlung erhalten, ebenfalls das von denen der hochgemeldten Regierung zu gestellten Büchern über 500 Rt gelösete mithin des übrig bleibenden Geld em=
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  pfange, nicht weniger auch beÿ den übrigen Verkauff der Grundstücke, Meublen und sonstigen Mobiliar=Vermögens zu gezogen und von den dafür aufkommenden Geldern, so viel vor den übrigen Creditoren, außer der hohen Königl. Regierung, vorzüglich erhebe, bis der Curande ratione legitimae völlig abgetragen seÿ

Es würde also diesemnach

  1) die hohe Königl. Regierung
  2) der Herr Meÿer[8] auf dem Hartze

bezahlet, so denn aber der Curande vor allen übrigen Creditoren zur Hebung der legitimae kommen müßen.

Euro Magnificenz, Hochwürdige und Wohlgebl. geruhen demnach mich mit baldmöglichster Resolution geneigtest zu versehen, damit die Lowitzsche Sache nicht durch diese desiderata aufgehalten werden möge.

Desuper decenter ac instantissime implorando[9]!

HA Fincke
Adv. immart.
cur. nal



Undatiertes Protokoll der Deputation in Antwort auf den Brief Finckes

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Der Curator des Lowitzschen Sohn will zwar geschehen lassen, daß die Königl. Regierung vorzüglich mit den 500 Rt aus der Bibliothec versehen und die 1000 Rt so auf dem Hause hafften vor dem unmündigen wegnehme.

Er verlangt aber

1.) daß dieser eingestandene Vorzug wegen der 500 Rt von der Bibliothec die Obervormundschaft adprobiren, und
2.) die Deputation wegen dem auf 1800 Rt geschlossenen Vergleich wegen der Legitimae confirmiren solle
3.) verlangt er mit einem Decret dahin versehen und autorisiert zu werden, daß wenn Königl. Regierung die 500 Rt von den gelöseten Geldern erhalten, ihm auch beÿ dem Wert von der Grundstücke, Meublen und sonstigen Mobiliar-Vermogens so viel nach Befriedigung Königl. Regierung gereichet würde als zu der Legitimae gehörte.

Es würde dahero nach dem die Königl. Regierung und Meier auf dem Hartz bezahlet, allen übrigen Creditoribus mit den Curanden Legitmae vorzüglich zu befriedigen seÿn.

Ehe nun dem Curatori deshalben in seinem Gesuch zu deferiren, so wird vor allen Dingen dem Hl. Prof. Lowitz nochmals zu injungiren seÿn, daß er dem Bescheid unter dem 15. Julii d. J. an Ihm nebst dem Protocoll von 14. ejusd. abgegebenen Bescheid ohne weiteren Verzug zu geloben und dadurch das Judicium in Stand zu setzen habe, daß er über das für den Lowitzschen Sohn ausgeworffenen Quantum der 1800 Rt statt der Legitimae rechtlicher Art nach erkennen den darüber geschlossenen Vergleich gerichtl. articuliren und den Vormund auch durch ein Decret sicher stellen könne. So bald als diese erforderte Specification übergeben und nach Maaßgebung des Protocolli vom 14. Julii d.J. eidlich bestärcket, so kan der deshalben geschlossene Vergleich sofort confimiret werden.

Im übrigen da der Curator wegen der 500 Rt sich erkläret, daß er wegen der angestehende sehr bedenckliche Umstände den Königl. Cassen nachzustehen und rathsam erachte, so kan es wegen des cura

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logi und Verantwortung der bisher dabeÿ sein so dazu bewendes Behalten, wie der Vice Syndicus Meyenberg sich in der Sache endlich sezen werde.



Fußnoten

  1. Nachdem sich Lowitz für zahlungsunfähig erklärt hatte, war seinem Sohn als Kurator der Advokat Heinrich Arnold Fincke zugewiesen worden.
  2. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
  3. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Von 03.01.1767- 02.07.1767 war er Prorektor der Universität.
  4. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  5. Johann Christian Dieterich (15.05.1722-18.06.1800) gründete 1760 eine Buchhandlung in Göttingen, 1765 wurde er Universitätsbuchhändler.
  6. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  7. ni fallor: wenn ich mich nicht irre.
  8. Heinrich August Meyer (1737-1799) war Bergamtsauditor in Clausthal. Dessen Vertrag mit Lowitz befindet sich im Stadtarchiv Göttingen: Amtsbücher Exp. IV Bd. 23, S. 587-595. Vgl. auch den Eintrag zu Meyer im Siebenfacher Königl. Groß-Britannisch- und Chur-Fürstl. Braunschweig-Lüneburgischer Staats-Calender für 1763, S. 34.
  9. Desuper decenter ac instantissime implorando: Darüber möge gnädig und sehr schnell befunden werden.
  10. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.