Briefwechsel Johann Michael Franz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Franz, Johann Michael (1700-1761)
Empfänger Vertrag
Ort Nürnberg
Datum 21. April 1756
Signatur Staatsarchiv Nürnberg: Rentkammer 2319, Bl. 34r-40r
Transkription Hans Gaab, Fürth
Vgl. Sandler, Christian: Die homännischen Erben. Zeitschrift für wissenschaftliche Geographie 7, 1890, S. 333-355, hier S. 337-339

2.) 5. Sept: 1763

Kund und zu wißen seÿe hiemit, denen es zu wißen nöthig: Demnach ich Johann Michael Franz, Königlich=Großbrittanischer und Churfürstlich Braunschweig Lüneburgischer Rath und Professor zu Göttingen, mich schuldig erkenne, meine respc. Herrn Gläubiger und Frauen Gläubigerinnen, so zu End specificiret sich befinden, wegen der von Ihnen entlehnten Capitalien, die gebührende Bezahlung mit denen davon fälligen Abzinnsen, ehrlich und redlich, ohne daß Jemand von denenselben den geringsten Schaden leiden solle, zu leisten; So erkläre ich mich hiemit, daß nicht allein die Helfte der auf der Veste zu Nürnberg stehenden, und mir zur Halbenheid zukommenden Haußes und das daraus erlösende Pretium zur Befriedigung derer Herrn Creditoren, besonders

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derer, die schon ein Recht darauf erlanget, angewiesen, sondern auch der sämtlichen Creditorschaft die Hëlfte der bekannten Hohmännischen Handlung, wovon ich MitErbe bin, so lange überlaßen seÿn soll, bis Selbige aus dem Gewinn und Profit und eingehenden Activis völlig contentiret seÿn werden. Zu dem Ende soll meine Creditor berechtigt seÿn, die Handlungs Bücher so offt es ihr gefällig, ein= und daraus ersehen zu können, wie viel in vorigen Zeiten von Jahr zu Jahr die Handlung ertragen, auch ein oder mehr HandlungVerständige zu erkiefen[1], und nach sehen zu laßen, ob alles ordentlich richtig und ohn handlich beÿ der Handlung geführet werde.

Wie mein Bruder Jacob Heinrich Franz, bißher auf meiner Seite in der Hohmännischen Officin die

[Bl. 35r]
Buchhaltung geführet, und deswegen allwöchentlich Vier Gulden zur Entlohnung erhalten, und seiner Frauen für Illuminations=Arbeit dreÿ Gulden wochentlich gereichet worden; so hat Sie solches noch ferner zu geniesen und ihr Ehe Consort, ermeldter Franz, mit Genehmigung der Herren Creditoren, ferner die Stelle eines Buchhalters gegen ermeltes Salarium zu versehen; Ist hingegen auch schuldig, alle Treue und Aufrichtigkeit darbeÿ zu erweisen, und nach Gutbefinden der Herren Creditoren, auf was vor eine thunliche Art es nur geschehen möge, in Pflichten zu nehmen.

Dann aber auch ist nöthig, daß die so bisher als Magd auf meiner Seite in der Hohmännischen Handlung mit gedienet, wegen der an ihr verspührten Treue und ehrlichen Verhaltung beÿ behalten, und, nach gleichfalligen

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Ermässigung der Herren Creditorum verpflichtet werde; für ihre Bemühung aber ist ihr nichts weiter zu zahlen, sondern Sie muß sich von ihrem allwöchentlichem Illuminations=Verdienst verkösten, und hernach beÿ Ende des Jahrs allezeit ihre Zeichnungen mir und meiner Frauen, nicht weniger auch der Creditorschaft, ablegen, sich auch übrigens so verhalten, daß man keine Klage wieder Sie habe; dabeÿ kan ihr in der obersten Etage in dem mir zuständigen Antheils des mit Herrn Ebersperger gemeinschaftlichen Haußes ein kleines Stüblein eingeräumet werden. Was aus dem Verkauf der HandlungsWaaren erlöhnt, und an den aus den ausstehenden Schulden, welche sowohl aus den HandlungsBüchern, als auch denen Scripturen heraus zuziehen hier wochentlich eingehen werden, davon

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kan der mir zustehende halbe Antheil einem sichern Mann, welchen sämtliche Herrn Creditores dazu erwählen wollen, zugestellt, und Ihnen darüber Rechnung abgestattet werden, damit der nach denen an einem ingleichen der Herren und Frauen Glaubigern alle Vierteljahr zu entrichtenden Abzinnsen, sich ergebende Überschuß zu Abtilgung der Capitalien, welche auch durch Verkauffung derer verräthig überflüßigen Bücher befördert werden solle, nach und nach angewendet werden möge.

Über diß aber verspreche ich in Zeit von zweÿ Jahren, und, wo es möglich ehender, eine Summe von zweÿ biß dreÿ Tausend Gulden von Göttingen aus zu übermachen, damit um so viel ehender meine Passiv=Schulden abgeführt und mein Antheil an der Hohmännischen Handlung freÿ gemachet werden könnte.

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Anbeÿ ich alles übrige, was zum besten der Creditorschaft und zum Flor einer Preislichen Erweiterung mehrberührter Handlung seÿn könne, bestmöglichst anzuwenden mich schulidgermaßen verbindet. Dahero mich nicht weniger verpflichtet erachte, weder für mich noch durch andere etwas aus der Handlung zu meiner Oeconomie oder andern particularen Absichten zu disponiren, noch einige Gulder von ausstehenden Handlungs Schulden einseitig einzucassiren, sondern alles zur Officin nach Nürnberg zu verweisen, auch nichts unter dem Nahmen der Cosmographischen Gesellschaft, oder einen andern Titul zu verlegen, sondern wie ehehin im Nahmen Hohmännischer Erben zum Verlag zu bringen, keinen einseitigen Accord ohn Mit Wißen und Bewilligung der Herren Interessenten zu treffen

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noch sonst zu deren Anstößigkeit etwas zu beginnen. Solchemnach zu Bezeigung einer ehrlichen Intention will ich auch, daß das vortheilhafte freÿenfelsische Neue Commissions Carthen Werck[2] mehrermelter Officin geeignet werden solle. Wie denn Herr Stadt=Gerichts Actuarius Cnopf, zur Geographischen Correspondenz, nach dessen mir beÿ dem so lange Zeit durch mit ihm gehabten Umgang und bekannten Erfahrung in der Geographischen Wißenschaft besonders aufgelegt ist; so wird derselbe noch von der Creditorschaft zu Besorgung dieser Correspondenz und alles deßen, was in der Handlung deswegen vorfallen und die Geographische Erkänntnis erfordern würde, selbst ersuchet werden, hierinnen sehe er Preisliche Dienste zu leisten, mit welchem ich mich auch auf das beste versehen werde.

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Zu mehrerer Versicherung meiner Creditorschaft, soll nicht allein mein iezt besitzendes Haab und Gut, und was auf diese oder iene Weise ad mea Bona[3] gerechnet werden kan, unterpfändlich überlaße sondern Sie auch auf das, was weiters, von mir durch Göttlichen Segen, nichts ausgenommen, erworben werden wird, mir zugehen, oder sonst gebühren solle, einen rechtmäßen und ohnstrittigen Anspruch zu machen, und, beÿ Nichterfüllung meiner Verbindlichkeit alle rechtlichen executorischen Mittel an allen Orten, und wie sie es für gut befinden, gegen mich vorzukehren, Fug und Macht haben solle. Worzu es aber beÿ so starker Engagirung meiner Treu und Redlichkeit, welche ich auch beÿ den Worten der ewigen Wahrheit erfüllen werde, nimmermehr gelangen solle.

[Bl. 38r]
Nicht weniger verbinde ich mich, Juliana Sophia Maria Franzin des Herrn Raths und Professoris Franzens Ehe=Consortin, als Correa debendi[4] zu allen dem, was dieser schuldigermaßen zu unserer beeder Ehre und Reputationis=Erhaltung eingegangen, und verzeihe mich aller Exceptionen, als des Irrthums Hinterlist, der nicht so sondern anderst geführten Sache wie auch des mir ohnedem in gegenwärtigen Fall nicht zu guten kommenden Beneficii S. C.ti Velleiani et auth: si qua mulier[5] p deßen Innhalt mir nicht nur von selbsten allzu wol bekannt, sondern mir auch noch von Endes bemerkten Herren Siegler, als von mir erbetenen Herrn Beÿständer betens erklärt worden, dann allen andern nur erdacht werden können den Ausflüchten wißendlich und wohlbedächtlich;

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mache mich auch weiters ebenfalls beÿ den Worten der ewigen Wahrheit verbindlich, mit Aufopferung meiner Kräffte und Vermögens, so lang daran zu seÿn, biß unser Creditorschaft völlig vergnüget seÿn werde.

Zur Beurkund= und Bestetigung deßen allen haben wir uns nicht nur eigenhändig mit Vordruckung unsers Pettschafts[6] unterschrieben, sondern es sind auch zweÿ Herrn Genannte des größern Raths zu Nürnberg ersuchet worden, daß Sie solches als respective Gezeugen und Beÿstände von mir, Juliana Sophia Maria Franzin, mit ihrem Insiegeln und Unterschriften iedoch Ihren ganz ohnnachtheilig, bekräftigen mögen.

Unser oben in Eingang gedachte respective Herren Glaubigern und Frauen Glaubigerinnen

[Bl. 39r]
sind nun folgende

  Ao. 1731. 1. Augl. Herrn Michael Tuchers Wittib.[7] fl. 500.-  
    1731.     S. T.[8] Herr Marktvorsteher Lothes[9] " 500.-  
    1742. 2. Febr. S. T. Herr Marktvorsteher Lothes " 500.-  
          Eben dieser wiederum " 600.-  
    1745. 10. Sept. S. T. Frau Adelbulnerin in Altdorf[10] " 2100.-  
    1746. 1. Jun: Herr Yelin, Handelsmann in Sindringen[11] " 1000.-  
    1746. 2. Nov: Frau Glaserin zu Weickersheim[12] " 500.-  
    1749. 11. Nov: S. T. Frau Hauptmann Schreiberin[13] " 2000.-  
    1750.     S. T. Frau Losungerin von Ebner[14] " 400.-  
    1751. 10. Jul: S. T. Herr Johann Wilhelm Bechmann Handelsmann[15]
Welchen auch für ein vom Herrn Professor Lowitz
aufgenommenes anderes Capital á 500 fl. Bürgschaft geleistet worden.[16]
" 1000.-  
         
 
          Latus[17] fl .-  
[Bl. 39v]
  Ao. 1753. 10. Sept: S. T. Herr Dr. Georg Conrad Schuler[18] fl. 500.-  
    1753. 2. Nov: S. T. Fräulein von Thomasius[19] " 1600.-  
    1754. 28. Jan S. T. Herr Marckts Vorsteher Lothes " 500.-  
    1754.   Augl. Herr Taffinger und Beer[20] " 800.-  
    1754.   Nov: Herr Böheim und Grundler[21] " 150.-  
    1754.   Nov: S. T. Herr Hauptmann von Haller[22] " 300.-  
    1754.     S. T. Frau Hauptmann Pipgrasin[23] " 200.-  
    1754.     Jungfer Zwanzigerin " 100.-  
    1736.     S. T. Herr CammerRath Schiller zu Öhringen[24] " 400.-  
          Jud Heidenheimer in Beÿerdorf laut Obligat: de 1753 " 875.-  
          Herr Scherzler, Handels=      
         
 
          Latus fl .-  
[Bl. 40r]
          mann, so einen Juden Wechsel an sich gelöset " 500.-  
          Jud Israel Levi " 200.-  
          Jud Bamberger und Ullmann " 200.-  

Geschehen in Nürnberg den 21sten Monatstag Aprilis Anno Siebenzehen Hundert und Sechs und fünfzig.

  (L: S:) Johann Michael Franz
PP. in Götting.
Göttingen den 22. Merz 1756.
(L: S:) Juliana Sophia Maria
Franzin geborne Yelin
L: S: L: S:
Johann Michael Hick.[25] Elias Gottlob Jahn.[26]

Diese Abschrifft ist mit dem zugleich mitproducirten und guarentigirten[27] Original collationiret und demselben in allem gleichlautend befunden worden von dem

6.) 2. Mart: 1764.

GerichtsActuario
Matth: Ferdinand Cnopf.



Fußnoten

  1. "Eligere, eligiren, erkiefen, erwehlen, auslesen, mit der angetretenen Regierung zu frieden seyn, und darüber seinen öffentlichen Beyfall bezeigen", Zedlers Universallexikon.
  2. Johann Wenzel Xaver Frey von Freyenfels (1705-1776) war Weihbischof in Olmütz. 1762 kam bei Homanns Erben die Karte Complectens omnes ejusdem Parochias et Capellanatus Locales una cum locis singulis, Cuilibet Parocho quoad curam animarum subjectis Tabula Almae Dioecesis Amplissimi Episcopatus Olomucensis in LXII. Decanatus divisae heraus, die hier gemeint sein dürfte.
  3. ad mea Bona: zu meinen Gütern.
  4. Als correa debendi kann Frau Franz für die gesamten Schulden belangt werden.
  5. Vgl. Zedlers Universallexicon.
  6. Petschaft: Siegel.
  7. Diese Person konnte bislang nicht identifiziert werden.
  8. S. T.: Salvo Titulo, mit Vorbehalt des richtigen Titels.
  9. Conrad Lothes (Lottes, 1681-1757) aus Plech war von 1733 bis 1746 Marktadjunkt gewesen (Stadtarchiv Nürnberg: E8 Nr. 4747), später war er Marktvorsteher. 1717 wurde er Genannter des Größeren Raths zu Nürnberg. Von ihm existiert auch ein Porträt. Er wurde am 05.12.1757 bestattet: "☽d. 5. Dec. [1757]Der WolEdel u. Gestr. Conrad Lothes, Wolverdienter Marktsvorsteher", Bestattungen Nürnberg-St. Sebald 1755-1768, S. 92, Eintrag 126. Das Stadtarchiv Nürnberg besitzt einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf von Lothes (E1/1020 Nr. 1). Seine Witwe Magdalena Clara gründete per Testament eine Stiftung, mit der Witwen unterstütz wurden, aber auch je zwei Theologie- und Jurastudenten ein Stipendium von 25 fl. jährlich erhielten.
  10. Maria Barbara Adelbulner (31.08.1706-04. 06.1773), geborene Wachau, hatte 1737 Michael Adelbulner (1702-1779) geheiratet, der 1742 Professor für Mathematik und Physik in Altdorf wurde. Sie scheint etwas Vermögen mit in die Ehe gebracht zu haben. Sie gehörte zur weitläufigen Verwandtschaft von Franz: Dessen Schwiegervater hatte 1741 in zweiter Ehe Barbara Florentina Adelbulner (22.04.1714-?) geheiratet, die eine jüngere Schwester von Michael Adelbulner war.
  11. Georg Ludwig Yelin war Handelsmann in Sindringen und ein Cousin von Franzens Schwiegervater.
  12. Anna Rosina Glaser (08.09.1699-07.10.1756) gehörte mit zur weitläufigen Verwandtschaft von Franz: Dessen Tante Anna Cordula Franz (11.04.1668-26.08.1733) hatte 1694 den Pfarrer Johannes Feinauer (16.01.1671-27.03.1742) geheiratet. Anna Rosina ist das vierte Kind aus dieser Ehe. 1727 heiratete sie Johann Salomo Glaser, der Konditor und Kammerdiener in Weikersheim war.
  13. Johann Christoph Schreiber (24.12.1674-14.02.1737) war Pfarrer in Weiden und Velden. Aus seiner Ehe mit Catharina Elisabetha Sack ging u.a. Christoph Alexander (28.04.1707-?) hervor, der im Infantrie-Regiment von Haller von Hallerstein Hauptmann wurde. "Dieser vermählte sich mit S. T. Frau Magdalena, Herrn Leonhard Raabens, Rittmeisters unter dem Bayreuthischen Curassier=Regiment seel. nachgelassenen Frau Wittib; erzeugte mit ihr eine Tochter und zwey Söhne, davon nur die erstere noch am Leben. Herr Hauptmann Schreiber aber starb in der besten Blüthe seiner Jahre", Würfel, Andreas: Diptycha ecclesiarum in oppidis et pagis Norimbergensibus. Nürnberg: Roth 1759. Darin: Verzeichnus und Lebensbeschreibungen der Herren Geistlichen auf den Nürnbergischen Landpfarrern, S. 365
  14. Hieronymus Wilhelm Ebner von Eschenbach (22.06.1673-26.01.1752) war seit 1744 zweiter Losunger. Er wurde vor allem als Mäzen bekannt und förderte auch die astronomischen Einrichtungen der Stadt. 1716 hatte er Maria Jakobina Nützel (04.09.1699-24.05.1779) geheiratet. Sie war mit ihren vier Schwestern "reiche Erbin des großen Nützelschen Familienbesitzes". Vgl.: Fleischmann, Peter: Rat und Patriziat in Nürnberg. Nürnberg: Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg 2008, Band 2, S. 372-373
  15. Der Handelsmann Johann Wilhelm Bechmann wurde am 10.09.1762 bestattet:
    "Der Erbar u. Veste Johann Wilhelm Bechmann, am Fischmarkt", Bestattungen St. Sebald 1755-1768, S. 364, Eintrag 151. Vgl. Stadtarchiv Nürnberg: E8 Nr. 2334 / 7.
    Seine Ehefrau Helena Catharina war bereits am 04.01.1754 bestattet worden, Bestattungen St. Sebald 1741-1754, S. 465 (Der Name ist gerade noch zu erkennen, ansonsten ist der Eintrag nicht lesbar). Vgl. Stadtarchiv Nürnberg: E 8 Nr. 2334 / 3.
  16. Der Nürnberger Mathematikprofessor Johann Gabriel Doppelmayr (1677-1750) war am 1. Dezember 1750 gestorben. Die 500 Gulden dienten Lowitz dazu, von dessen Sohn die hinterlassene Bibliothek zu kaufen. Vgl. den Überlassungsvertrag von Franz vom 15.10.1759.
  17. Latus: Seite. Hier sollte eigentlich die Übertrag stehen, der jedoch nicht angeführt ist.
  18. Georg Conrad Schuler (28.04.1708-21.01.1783) war ein angesehener Jurist in Nürnberg, der sich während seines Studiums auch mit Mathematik beschäftigt hatte. Michael Adelbulner soll sein "aufrichtiger Freund" gewesen sein, möglicherweise kam der Kredit über ihn zustande. Schuler wurde 1766 "Hohenloh=Ingelsingischer Hof= und Regierungs=Rath". Vgl. Will, Georg Andreas: Nürnbergisches Gelehrten=Lexicon, Band 3. Nürnberg, Altdorf: Lorenz Schüpfel 1757, S. 601-603. Nopitsch, Christian Conrad: Nürnbergisches Gelehrten=Lexicon, Band 8. Altdorf: Eigenverlag 1808, S. 149.
  19. Gottfried Thomasius (24.03.1660-10.05.1746) war Arzt, Sammler und Polyhistor in Nürnberg. Aus seiner 1691 geschlossenen Ehe mit Clara Helena Volkamer gingen 2 Töchter und 2 Söhne hervor, wobei nur die zuletzt geborene Maria Regina (06.02.1701-22.02.2768) die Eltern überlebte. Sie starb unverheiratet. Für ihren Nachlass vgl. Stadtarchiv Nürnberg: E 31 Nr. A 662.
    "Hr. Thomasius Gottfried Med. D. & Phys. ord., Fr. Clara Helena, Maria Regina [...] Febr. 6. [1701]", Taufen St. Lorenz 1693-1712, S. 839;
    "☽ d. 22. Febr. [1768] S. T. Fräul. Maria Regina, des S. T. Hln. Gottfr. Thomasius von Troschenreuth auf Wiedersberg, Philos. et Med. Doct. [...]", Bestattungen St. Sebald 1755-1768, S. 676, Eintrag 23.
  20. Johann Wilhelm Taffinger (Dafinger, Tafinger, 22.01.1667-06.07.1741) war der jüngste Sohn des Ravensburger Stadtammans (oberster Dienstmann des Landesherrn) Christoph Clement Tafinger (24.05.1603-14.07.1685). Er wurde Handelsmann in Nürnberg, wo er am 20.03.1693 die Witwe Susanna Maria Österlein (?-01.10.1723) heiratete (Trauungen St. Lorenz 1664-1736, S. 52). Nach deren Tod ging er 1725 eine zweite Ehe mit der Witwe Juliane Esther (?-06.05.1729) ein.
    Für Johann Gabriel Doppelmayr (1677-1750) war Taffinger ein wichtiger Verbindungsmann zu Johann Jacob Scheuchzer in Zürich gewesen. Taffinger gründete 1738 mit Johann Gabriel Beer die Handelsfirma Tafinger und Beer (Stadtarchiv Nürnberg: E 8 Nr. 4670 Bl. 55r). Kurz vor seinem Tod gestattet er Beer die Gesellschaft nach seinem Tod in seinem Namen weiterzuführen (Stadtarchiv Nürnberg: E 8 Nr. 4646 / 4). Er wohnte in Nürnberg unter den Hutern.
    Johann Gabriel Beer (06.03.1711-29.03.1781) war dreimal verheiratet: Am 16.04.1738 heiratete er Catharina Barbara Lufft (?-03.09.1742). Seine zweite Ehefrau Maria Sophia starb am 03.02.1755, die dritte Magdalena Eleonora am 25.10.1769 (Stadtarchiv Nürnberg: E 8 Nr. 2333/45; 2334/3, 10).

    "22 [Januar 1667] Hl. Christoph Clementz Daffinger Stattaman, Frau Anna Magdalena Bütterlin, Hanß Wilhelm", Taufen Ravensburg 1646-1674, Band 7, Taufen 1667.
    "der Edel und Vest Johann Wilhelm Tafinger, untern Huter, ♃, d. 6. Jul: [1741] Dreÿerleich, St. Joh:", Bestattungen St. Lorenz 1703-1741, S. 575, Eintrag 116.
    "Beer, Johann Philipp, Tuchmacher u. Garnferber, Dorothea, Johann Gabriel [...] 25. [März] 1711", Taufen St. Lorenz 1693-1712, S. 987.

    "Der Erbar und fürnehme Johann Gabriel Beer des Erbar Johann Philipp Beer, Tuchmacher u: Garnfärbergs S. N. E. S. die Erbare Viel Ehren Tugendreiche Jfr. Catharina Barbara, des Ehrwürdig Vorachtbar u: Wolgelährten Hl. Leonhard Lufft, wohlverdienten Stadtpfarres zu Grävenberg S. N. ehelich erzeugte Tochter. ½ Votiv im Schießgraben. ☿ d. 16. [April 1738]", Trauungen St. Lorenz 1737-1789, S. 33. Zu Leonhard Luft (29.06.1669-13.03.1727) siehe Simon, Matthias: Nürnbergisches Pfarrerbuch. Nürnberg 1965, S. 139, Eintrag 824
    "Der Erbar und Veste Johann Gabriel Beer, am Fischbach. ♃ d. 29. Mart: [1781]", Bestattungen St. Lorenz 1742-1789, S. 616, Eintrag 43.

    An die letzte Null der 800 ist hier ein Bogen angehängt, so dass statt einer 0 auch einen 9 gelesen werden kann, so auch die Transkription von Sandler. 1756 standen hier aber noch 800 fl., so dass die neue Angabe 809 fl. wenig Sinn macht.
  21. Leonhard Paul Grundler (11.03.1720-20.01.1792) heiratete am 27.07.1751 in St. Lorenz Walburga (1735-28.05.1794), die Tochter des Kaufmanns Johann Christoph Böheim. Im Jahr der Trauung gründete er mit seinem Schwiegervater zusammen eine Handelsgesellschaft, an der später auch der nicht näher identifizierte Herr Bauer Anteil hatte.
    Johann Christoph Böheim (13.06.1700-07.06.1762) heiratete am 10.03.1732 die Witwe Anna Veronica Spizner (?-16.04.1741). 1742 ging er eine zweite Ehe mit Anna Margaretha ein, der Tochter des Rotbierbrauers Georg Ernst.

    "Der Erbar u: Fürnehme Leonhard Paul Grundler, des Erbarn Bernhard Grundler, Strümpfhändlers S. E. N. S. die Erbar Viel- Ehr- u. Tugendreiche Jfr. Walburg, des Erbar und Wolfürnehmen Johann Christoph Böheim E. erz. T. ½Votiv im Schießgraben", Trauungen St. Lorenz 1737-1789, S. 338, Eintrag 106.
    "♀ 20. [Januar 1792] Grundler Hl. Leonhard Paulus, geweßener Kaufmann, dann Sprachmeister dahier, Schlagfluß [Alter] 71. [Jahre] 9. [Monate] 27. [Tage]", Bestattungen Ansbach-St. Johannis 1772-1800, S. 149, Eintrag 20.
    "♀ 28. [Mai 1794] Grundlerin, Walburgis, weil. Hl. Leonhard Paul Grundler Kfmann in Nürnberg Ehefrau, Schlagfluß [Alter] 60", Bestattungen Ansbach-St. Johannis 1772-1800, S. 168, Eintrag 133.
    Vgl. Grieb, Manfred: Nürnberger Künstlerlexikon, Band 1. München: Saur 2007, S. 522.

    "Böheim, Christoph, Merc., Anna Susanna, Johann Christoph, Johann Balthasar Geuß Buchhalter, 13 [Juni 1700]", Taufen St. Lorenz 1693-1712, S. 62.
    "☽. d. 10 Martÿ [1732] der Erbar und fürnehme Johann Christoph Böheim, Handelsmann, des Erbar und &Wolfünemen Christoph Böheim S. nachgel. ehelich erzeugter Sohn: Die Erbar und Ehrentugendr. Fr. Anna Veronica, des Erbar und fürnehmen [...] Ludwig Spizner, S. N. Wittib", Trauungen St. Lorenz 1664-1736, S. 2014.
    "☉. d. 16. April [1741]: [...] St. Roch: Die Erbar, Viel-Ehr und tugendreiche Frau Anna Veronica, des Erbarn und Wolf¨rnehmen Johann Christoph Beheim, ehel. Haußfrau, am Roßmarckt.", Bestattungen St. Lorenz 1703-1741, S. 569, Eintrag 59.
    ":♂ d. 2. d. [= 02.10.1742] der Erbar und Wolfürnehme Johann Christoph Böheim, die Erbar, und Ehren-Tugendreiche Jgfr. Anna Margareta, des Erbarn und Fürnehmen Georg Ernst, Rothbierbrauers E. T.", Trauungen St. Lorenz 1737-1789, S. 140, Eintrag 102. Georg Ernst war seit 1720 Genannter des Größeren Rats der Stadt Nürnberg.
    "Der Edel u: Vest Johann Christoph Böheim, Marckts-adiunctus, auf dem Roßmarckt", Bestattungen St. Lorenz 1742-1789, S. 335, Eintrag 83.
  22. Carl Joachim Haller von Hallerstein (1733-1793) war Nürnbergischer Pfleger und braunschweigischer Hauptmann.
  23. Notizen zu Familienangehörigen der Familie Pippegras von 1704 bis 1728 besitzt das Stadtarchiv Nürnberg: E 56/VI Nr. 291.
  24. Johann Philipp Schiller (1716-1761) gehörte mit zur weitläufigen Verwandtschaft von Franz: Dessen Tante Anna Cordula Franz (11.04.1668-26.08.1733) hatte 1694 den Pfarrer Johannes Feinauer (16.01.1671-27.03.1742) geheiratet. Sophia Catharina (21.12.1701-11.04.1741) war das sechste Kind aus dieser Ehe. 1736 heiratete sie in Öhringen den Kammerrat Schiller.
  25. Der Tuchhändler Johann Michael Hick (Hik) war 1738 Genannter des Größeren Rats der Stadt Nürnberg geworden.
  26. Der Barbierer und Wundarzt Jesaias Gottlob Jahn (1691-28.01.1763) war 1738 Genannter des Größeren Rats der Stadt Nürnberg geworden. Im Bestattungsbuch von St. Sebald 1755-1768, S. 385, Eintrag 13 heißt es: "♀d. 28. Jan. [1763] Der Erb. fürnehme u. kunstberühmte Esaias Gottlob Jahn, Barb. u. Wund-Arzt".
  27. Laut Zedlers Universallexikon ist ein Instrumentum guarentigiarum eine "solche Urkund, welche eine gewisse, klare und unzweiffelichte Schuld in sich hält, also, dasß der Richter nichts anders thun kan, als daß er den Beklagten verurtheile".