Briefwechsel Johann Michael Franz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Franz, Johann Michael (1700-1761)
Empfänger Überlassungsvertrag
Ort Göttingen u. Nürnberg
Datum 15. Oktober 1759
Signatur Staatsarchiv Nürnberg: Rentkammer 2319, Bl. 42r-50r (Abschrift)
Transkription Sandler, Christian: Die homännischen Erben. Zeitschrift für wissenschaftliche Geographie 7, 1890, S. 333-355, hier S. 339-342

2.) 5. Sept: 1763


Kund und zu wissen seÿe hiemit, denen es zu wissen nöthig

Demnach in Johann Michael Franz Königl. Großbr: und Hochfstl. Nassau Oranischer Rath, auch Geographiae Professor zu Göttingen, Mit Erbe der Homännischen Geographischen Handlung in Nürnberg und ich Juliana Sophia Maria Franzin seine Ehefrau aus beträchtlichen Ursachen, wohl bedächtlich entschlossen sind, unsern lieben Bruder und resp. Herrn Schwager Jacob Heinrich Franz und seine Ehefrau Anna Felicitas Franzin und ihren Erben unsern Homännischen Handlungs Antheil und Hauß von dato der Zeit dieser Unterschrift ganz und mit völligen Eigenthum darzu gehörigen Rechten und Befugnissen Kraft dieser Cessions Acte zu überlassen; Als haben wir und miteinander in Brüderlicher

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und schwägerlicher Treue und Aufrichtigkeit, wie und welchergestalt dieser Ueberlassung auf einen rechtskräftigen Fuß geschehen solle, auf folgende Bedingnüsse verstanden.

1.) Wir beÿde Johann Michael Franz und Juliana Sophia Maria Franzische Eheleute, besonders ich die Franzische Ehe Consortin mit hernach bemelten Rechtlichen Beÿstand cediren[1] an Hl. Jacob Heinrich Franz und dessen Eheliebste Frau Anna Felicitas Franzin und ihren Erben alles Eigenthums Recht, so wir an der Helfte der Homännischen Handlung und Hauß, worunter wir zugleich alles, was an beweglich und unbeweglichen Gütern, Effecten, Kupfer Platten, Land Carten, Niederlagen, Activ-Schulden, Baaren Cassa Geldern, dahin dann auch forderist alle Correspondenz und Handelsbücher gehören, alles demnach, so nur immer zur Handlung gehörig angesehen und

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bedrachtet werden kan, und mit meinem Consort Herrn Johann Georg Ebersberger gemeinschaftlich seithero possediret worden, dieses alles transferiren wir denenselben auf iezo und immerdar, solches statt unserer für sich zu nutzen, zu gebrauchen, und auf ihre Familie und Kinder zu vererben, ohne einige Restriction und Vorbehalt eines Wiederkaufs oder sonst dergleichen, wie es Nahmen haben mag, wobeÿ wir allen diesen unsern habenden Rechten förmlich und wohl bedächtlich entsagen.

2.) Haben ich Johann Michael Franz und ich Juliana Sophia Maria Franzin mit meinem Herrn Beÿstand, Unsern Bruder und resp. Herren Schwager seiner Eheliebstin und ihren Erben zugesaget, versprechen auch hiemit redlichst und ehrlichst, daß all mein Johann Michael Franz Göttingischer Verlag, Jugend Atlas[2], Reichs Atlas[3] mit ihren Platten und Exemplarien

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und alles, was ich noch ferner biß an mein Ende des Lebens hier in Göttingen auf meine Kosten verlege, /: wobeÿ meine Participation an der grossen Welt Kugel Fabric ausgenommen bleibet :/ seinem von mir überlassenen Homännischen Antheil incorporiret, und so fort ohne Anstand nach meinem Tod von meiner Frau darzu aufgeliefert werden solle.

3.) Überlassen wir ferner an unsern Bruder und Schwager die Commiss Sache der Freÿenfelsischen Dioeces Mappirung[4] und allen Nuzen und Profit, den er daraus ziehen kan ausgenommen die Zeichnungs Kosten, so zusammen für die 4. bereits gelieferte particulier Zeichnungen, und für die künftige General Carte, auch Register Blätter, so ich noch zu liefern habe, auf einen ehrlichen Accord des aus der gemeinschaftlichen Homännischen Cassa zu praestiren ist, für

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künftig ausgesezt bleiben.

4.) Versprechen wir unsers Herren Bruder und Schwagers Söhnen, als unsern lieben Vetter mit Rath und That beÿzuspringen, damit sie in das innere Wesen der geographischen Wissenschaften eingeleitet und besonders unterrichtet werden, folglich in Stand kommen, die Sachen, die in folgendem Artickel gedacht werden, wohl anwenden zu können, alles aus brüderlicher Liebe und sonderbahrer Affection gegen die Homännische Officin.

5.) Da ich Johann Michael Franz, 15. bis 16 Folianten nebst verschiedenen Notiz Büchern in Manuscript liegen habe, und noch immer damit fortfahre, dahinein alles merkwürdige, was in den ganzen Umfang der mathematischen und historischen Geographie so wohl durch meine gelehrte Correspondenz seit Ao. 1730 biß hieher und biß an das Ende meines

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Lebens als auch in allen neu edirten Voyages passiret, einzeichne, also und dergestalt, daß ein Beisizer daraus mathematisch und historisch klug werden, und iedesmahl wissen kan, was das Beste ist, so er zu seinem Verlangen neues entrepreniren will, auch nebst deme eine gute Sammlung verschiedener Zeichnungen besize, die theils zum Stich gleich vorgenommen, theils durch eine geschickte Zusammenfügung dieser Subsidien ein guter Riß verfertiget werden kan, so soll meine Frau, auf den Fall sie mich überlebet, solches alles, laus dieser Liste, die in der Beÿlage Lit: A.[5] enthalten, an meinen Bruder, Frauen Schwägerin und ihren Erben auszuliefern obligirt seÿn, wie denn ich Juliana Sophia Maria Franzin solches Ihnen hiemit treulich und an Eÿdes statt angelobe.

6.) Da auch ich Johann Michael Franz

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beÿ Herrn Bechmann, Handelsmann in Nürnberg[6] um fl. 500 für Herrn Proff: Lowiz in Göttingen Bürgschaft geleistet, welche dieser zu Erkaufung der ehemaligen Prof: Doppelmayerschen Bibliothek verwandt hat; Als erklären wir Johann Michael Franzische Ehe=Consorten, mit Beÿstand, wir oft erwehnt, daß da wir wider Verhoffen beÿ nicht erfolgender Bezahlung des Debitoris Herrn Prof: Lowiz, darum in Anspruch genommen werden, wie solche Schuldden Herrn Bechmann, samt Interessen, aus unsern Mitteln bezahlen, und zu allen Zeiten unsern Bruder, Frau Schwägerin und deren Erben desfalls schadlos halten wollen. Wie wir nicht weniger auch uns obligiren, der frau Lieut: Höflichin Forderung der fl. 75 auf uns zu behalten und selbst abzuführen.

7.) Dagegen und auf der andern Seiten ich Jacob Heinrich Franz und ich Aanna Felicitas Franzin

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seine Eheliebste, ebenfalls mit hernach gesezten meinem Herrn Beÿstand, als Eigenthümer der Homännischen Handlung und Hauß für uns und unsere Erben geloben und versprechen, daß wir alle nachbenannte Passiv-Schulden unsers Bruders und Schwagers Hln. Rath und Prof: Johann Michael Franz die auf der Handlung in Nürnberg stehen, getreulich auf uns nehmen dafür stehen und, nach laut der Obligationen, Zinß und Capitalien abführen werden. Als

  An Hln. Conrad Lothes Seel. Wittib[7] in Nürnberg fl. 1600.  
  " Frau Glaserin[8] seel. Erben in Weickersheim " 350.  
  " Fr: Dr: u. Prof: Adelbulnerin[9] in Altdorf " 2100.  
  " Hl. Actuar Cnopf, olim Ÿelin[10] in Sindringen " 500.  
  " Frauen von Ebner, Wittib[11] " 400.  
  " Hl. Hauptmann von Haller[12] " 300.  
  " Hl. Bechmann " 1000.  
  " Hl. Doctor Schuler[13] " 300.  
  " Hl. Tafinger und Beer[14] " 800.  
  " die Hl. Behaim, Grundler u. Bauer[15] " 300.  
  " Jungfer Zwanzigerin[16] " 100.  
  " Hl. Schäzler[17] " 500.  
    alle in Nürnberg      

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  an Hln. Cammer Rath Schiller in Oehringen[18] " 1000.  

welche zusammen Gulden Zwölf Tausend Zweÿ Hundert Fünfzig Neun, Rheinische Münz Währung, ieden Gulden zu 15. Bazen oder 60 Kreuzer gerechnet betragen.

Wir erklären uns hiemit ferner für und und unsere Erben, daß wir nicht nur dieienige erstgedachte Schulden, die im Admistrations Contract stehen, sondern auch die nachherig angegebene, als:

  Hln. StadtVoigt Yelinische netto[19] in Nürnberg fl. 1800.  
  die Hauptmann Am Endische[20], deren Aufkündigung aber, vermög dieser Conssions Acte beÿ uns Uebernehmern stehet, deren Verzingsung von dem Tag der Unterschrift an gerechnet, disseits praestiret werden soll " 2800.  
  Hln. Stadt Pfarrer Yehlins in Wintershausen[21] " 350.  
  Hln. Hof Rath Dr. Treu in Nürnberg[22] " 150.  

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Welche zusammen die Summa von Gulden Fünf Tausen Einhundert Rheinische Münz Währung betragen, aus uns nehmen, solche allesamt vertretten, verzinsen und abführen wollen.

Endlich und zum Lezten versprechen wir den Rest der Wittwe Lebrechtin[23] in Wöhrd, der sich auf zweÿ oder dreÿ hundert Gulden hin praetenidret, abzumachen, auch auf den fall, wenn die Stadt Pf: Yelinische Schuld laut Johann Michael Franzischer Praetension mit 200 fl. saldiret werden sollte, den Überrets der 150 fl. an Hln. Kaufmann Crammer[24] in Nürnberg zu entrichten.

8.) Wir die Jacob Heinrich Franzische Eheleute mit unserm respective Herrn Beÿstand geloben und versprechen hiemit ferner für uns und unsere Erben, die von unserm Hln. Bruder und resp. Schwager uns vorgeschriebene und ausbedungene fl. 400 schreib Vier Hundert Gulden

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Rheinisch in Münz, Wittums Geld, da, ferne Gott über ihn zuerst gebieten sollte, an seine Frau Liebste Juliana Sophia Maria Franzin, so lange sie lebet, iährlich in gangbarer Münze, oder auch iedes halbes Jahr mit fl. 200. hingegen, wenn sie in zweÿter Ehe leben sollte, iährlich mit 300 fl., schreibe Dreÿ Hundert, oader alle halbe Jahr fl. 150. getreulich und allemahl ohne allen Anstand, Abzug, ohne Reservation und Exception, sie haben Nahmen, wie sie wollen, abzuführen, solches versprechen beÿ unsern Ehren, Treu und Glauben, beÿ unserm Gewissen und an Eÿdes statt.

9.) Versprechen wir wohlgedachter unserer liebwerthen Frauen Schwägerin gleich nach der Ratification dieser Cessions Acte zu einen Angedenken von uns ein silberners Service im Werth von fl. 200 einzuhändigen.

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10.) Da wir beÿde Brüder und Schwägerinen endlich mit einanders uns ferner verstanden, daß noch über die obig übernommene Specificirte Schulden, auch an baaren Gulden die Summe von fl. 3000. in sächsischer Währund, ohne Hl. Rath und Prof: Johann Michael Franz an die Göttingische Welt Kugel Cassa oder vielmehr an die hohe Praenumeranten schuldig ist, ietzo gleich baar entrichtet und hergeschossen werden sollen, welche Summa er auch nebst obigen Geldern, auf die Homännische Officin verwendet zu seÿn angiebt. Solchem nach geloben und versprechen wir Jacob Heinrich Franzische Eheleute mit unserm resp. Herrn Beÿstand, Krafft obiger Eigenthums &Uuuml;berlassung in diesem Document, diese Schuld als unsere eigene anzusehen und zu übernehmen, auch solche 3000. fl. so gleich nach gethaner Unterschrift dieses Instruments nach sächsischer

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Währung baar an die hochlöbliche Königliche Großbritanische Herren Commisarien, Nahmentlich Herrn Professor Hollmanns[25] Hoch Edelgeborn und Herrn Professor Dr: Büschings[26] Hoch Ehrwürden in Göttingen gegen ihre quittungen und Hln. Prof. Lobiz particulier Loßsprechung der Homännischen Officin zu überschicken, oder per Wechsel zu übermachen. Dabeÿ wir un alles Rechts und Praetention an die Göttingische Kugelwerck Sache begeben, einfolglich davon das Utile sowohl als Onerosum[27] von der Homännischen Officin weg und auf die Person unsers Hln. Bruders und resp. Schwagers und seinen Erben verschaffet bleibet.

11.) Gegen Übernehmung aller dieser Praestationen, und damit Herrn Jacob Heinrich Franz, dessen Eheliebste und ihre Erben eines ewig ruhigen Possess gesichert und verwahret bleiben,

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versprechen wir Johann Michael Franzische Eheleute mit resp. unsern Hln. Beÿstand wegen der auff Sie transferirten Dominii unsers Homännischen Antheils an Handlung und Hauß und alles Eingangs benannten darzu gehörigen, alle gebührende Eviction[28] zu praestiren, alle Gefährde und Haftung beÿ einer neuen Schuld, die nicht in obigen angegeben in meinem Leben auf mich Johann Michael Franz, solche von Göttingen aus von meinem Verdienst zu bezahlen, oder daferne ich nicht mehr lebe, auf mich Juliana Sophia Maria Franzin zu nehmen, solchergestallt, daß der Gegentheil das Rechthaben soll, im fall /: wie doch nie geschehen wird und kan :/ eine neue Schuld sich veroffenbarete, an dem Deputat der Wittums Gelder sich zu pfänden, so lange biß solche Schuld durch mich, oder,nach meinem Tod, durch meine Frau abgerichtet seÿn wird. Alles dieses versprechen wir beÿde Ehe=

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leute aufs redlichste und ehrlichste und an Eides statt.

Wie übrigens Wir, die Johann Michael Franzische Ehe Consorten mit Beÿstand wie mehr gedacht, alles unsere an der Homännischen geographischen Handlung und Hauß gehabtes Eigenthum-Recht und Gerechtigkeit, Forderungen und Ansprüche und was uns etwa dieser hlaben zugekommen, an offt ersaft unseren Hln. Bruder, Frau Schwägerin und ihren Erben allerdings und gänzlich nochmals hiemit cediren und überlassen, deshalben auch uns aller gehabten Ansprüche und Forderungen wie nicht weniger aller gegen diese Cession uns etwa competirende Ausflüchte und Einwendungen, als der Übereilung, Vervortheilung nicht also geschener Abrede, unterbliebener Erfüllung der Zusage, oder, wie die sonsten Nahmen haben, oder noch mögen erdacht werden, uns ausdrücklich begeben;

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So haben in Gegentheil auch wir die Jacob Heinrich Franzische eheleute mit resp. unsern Herrn Beÿstand gleichermaßen uns aller, wider unsere Zusage in Rechten etwan zukommende Ausflüchten und Einwendungen, als der nicht genugsamen Einsicht, Vervortheilung, Furcht, Hinterlist, Beredung, oder wie sie sonsten benennet werden, besonders aller Weiblichen Freÿheiten und Rechts Wohlthaten uns zum kräftigsten begeben und solchen entsagen wollen. Alles Ehrbar, getreulich und ohne Gefährde.

Zu Urkund dessen allen und mehrerer Bekräftigung ist dieses gedoppelt von beÿder Brüder ieder seiner eigenen Handschrift gleichlautend verfertigte Cessions und Vergleichs Instrument von Uns selbsten und unsern resp. Herren Beÿständen eigenhändig unterschrieben, besiegelt, auch iedem Theil die gegenseitige Hand=

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schrift zugestellet worden. So geschehen in Göttingen den 14. Maÿ 1759.

L: S:[29] Johann Michael Franz
R. und Prof: p.o.
L: S: Juliana Spophia Maria
Franzin gebohrne Yelin
L: S: Matthäs Ferdinand Cnopf,
Acturaius des Löbl, Stadt=
und Ehe Gerichts in Nürnberg, als
von S. T. Frau Räthin Fran
zin requirirten Beÿstand und
Zeuge von dem, was in hoc Albo[30]
pacisciret[31] worden ist.

Gesiegelt in Nürnberg, den 15. Octobr: Ao 1759

L. S: Jacob Heinrich Franz.
L: S: Anna Felicitas Franzin
L: S: Leonhard Scholz,[32]
Burger und Handelsmann in
Nürnberg, als Beÿstand und
Zeuge, der Frauen Anna
Felicitas Franzin.


Diese Abschrifft ist mit dem zugleich mitproducirten im Löbl. VormundAmt registrierten

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Transumpto[33] collationiret, und demselben in allem gleichlautend befunden wordne von dem

Gerichts Actuario,
Matth: Ferdinand Cnopf.

6.) 2. Mart: 1764.



Fußnoten

  1. cediren: abtreten, übereignen.
  2. Dieser Atlas kam erst 1764 und damit nach Franzens Tod heraus:
    Franz, Johann Michael: Allgemeine Abbildung des Erdbodens, in zwanzig Landchärtlein, für die Anfänger in der Geographie, nebst einer vorangesezten kurzen Abhandlung über die angefügten Landchärtlein. Nürnberg: Homannsche Erben 1764.
  3. Der erste Teil des Reichsatlas erschien 1758:
    Franz, Johann Michael: Atlas Imperii: seu systema introductorium mapparum geographiae absolutae Germanicae. Pars Prima. Göttingen 1758
  4. Johann Wenzel Xaver Frey von Freyenfels (1705-1776) war Weihbischof in Olmütz. 1762 kam bei Homanns Erben die Karte Complectens omnes ejusdem Parochias et Capellanatus Locales una cum locis singulis, Cuilibet Parocho quoad curam animarum subjectis Tabula Almae Dioecesis Amplissimi Episcopatus Olomucensis in LXII. Decanatus divisae heraus, die hier gemeint sein dürfte.
  5. Diese Beilage fehlt.
  6. Der Handelsmann Johann Wilhelm Bechmann wurde am 10.09.1762 bestattet:
    "Der Erbar u. Veste Johann Wilhelm Bechmann, am Fischmarkt", Bestattungen St. Sebald 1755-1768, S. 364, Eintrag 151. Vgl. Stadtarchiv Nürnberg: E8 Nr. 2334 / 7.
    Seine Ehefrau Helena Catharina war bereits am 04.01.1754 bestattet worden, Bestattungen St. Sebald 1741-1754, S. 465 (Der Name ist gerade noch zu erkennen, ansonsten ist der Eintrag nicht lesbar). Vgl. Stadtarchiv Nürnberg: E 8 Nr. 2334 / 3.
  7. Conrad Lothes (Lottes, 1681-1757) aus Plech war von 1733 bis 1746 Marktadjunkt gewesen (Stadtarchiv Nürnberg: E8 Nr. 4747), später war er Marktvorsteher. 1717 wurde er Genannter des Größeren Raths zu Nürnberg. Von ihm existiert auch ein Porträt. Er wurde am 05.12.1757 bestattet: "☽d. 5. Dec. [1757]Der WolEdel u. Gestr. Conrad Lothes, Wolverdienter Marktsvorsteher", Bestattungen Nürnberg-St. Sebald 1755-1768, S. 92, Eintrag 126. Das Stadtarchiv Nürnberg besitzt einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf von Lothes (E1/1020 Nr. 1). Seine Witwe Magdalena Clara gründete per Testament eine Stiftung, mit der Witwen unterstütz wurden, aber auch je zwei Theologie- und Jurastudenten ein Stipendium von 25 fl. jährlich erhielten.
  8. Anna Rosina Glaser (08.09.1699-07.10.1756) gehörte mit zur weitläufigen Verwandtschaft von Franz: Dessen Tante Anna Cordula Franz (11.04.1668-26.08.1733) hatte 1694 den Pfarrer Johannes Feinauer (16.01.1671-27.03.1742) geheiratet. Anna Rosina ist das vierte Kind aus dieser Ehe. 1727 heiratete sie Johann Salomo Glaser, der Konditor und Kammerdiener in Weikersheim war. 1756 standen hier noch 500 fl. Schulden, 150 fl. muss Franz also zwischenzeitlich zurückgezahlt haben.
  9. Maria Barbara Adelbulner (31.08.1706-04. 06.1773), geborene Wachau, hatte 1737 Michael Adelbulner (1702-1779) geheiratet, der 1742 Professor für Mathematik und Physik in Altdorf wurde. Sie scheint etwas Vermögen mit in die Ehe gebracht zu haben. Sie gehörte zur weitläufigen Verwandtschaft von Franz: Dessen Schwiegervater hatte 1741 in zweiter Ehe Barbara Florentina Adelbulner (22.04.1714-?) geheiratet, die eine jüngere Schwester von Michael Adelbulner war.
  10. Georg Ludwig Yelin war Handelsmann in Sindringen und ein Cousin von Franzens Schwiegervater. 1756 stand hier noch eine Schuld von 1000 fl. Franz scheint also 500 fl. zurückbezahlt zu haben, den Rest übernahm Cnopf.
  11. Hieronymus Wilhelm Ebner von Eschenbach (22.06.1673-26.01.1752) war seit 1744 zweiter Losunger. Er wurde vor allem als Mäzen bekannt und förderte auch die astronomischen Einrichtungen der Stadt. 1716 hatte er Maria Jakobina Nützel (04.09.1699-24.05.1779) geheiratet. Sie war mit ihren vier Schwestern "reiche Erbin des großen Nützelschen Familienbesitzes". Vgl.: Fleischmann, Peter: Rat und Patriziat in Nürnberg. Nürnberg: Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg 2008, Band 2, S. 372-373
  12. Carl Joachim Haller von Hallerstein (1733-1793) war Nürnbergischer Pfleger und braunschweigischer Hauptmann.
  13. Georg Conrad Schuler (28.04.1708-21.01.1783) war ein angesehener Jurist in Nürnberg, der sich während seines Studiums auch mit Mathematik beschäftigt hatte. Michael Adelbulner soll sein "aufrichtiger Freund" gewesen sein, möglicherweise kam der Kredit über ihn zustande. Schuler wurde 1766 "Hohenloh=Ingelsingischer Hof= und Regierungs=Rath". Vgl. Will, Georg Andreas: Nürnbergisches Gelehrten=Lexicon, Band 3. Nürnberg, Altdorf: Lorenz Schüpfel 1757, S. 601-603. Nopitsch, Christian Conrad: Nürnbergisches Gelehrten=Lexicon, Band 8. Altdorf: Eigenverlag 1808, S. 149.
  14. Johann Wilhelm Taffinger (Dafinger, Tafinger, 22.01.1667-06.07.1741) war der jüngste Sohn des Ravensburger Stadtammans (oberster Dienstmann des Landesherrn) Christoph Clement Tafinger (24.05.1603-14.07.1685). Er wurde Handelsmann in Nürnberg, wo er am 20.03.1693 die Witwe Susanna Maria Österlein (?-01.10.1723) heiratete (Trauungen St. Lorenz 1664-1736, S. 52). Nach deren Tod ging er 1725 eine zweite Ehe mit der Witwe Juliane Esther (?-06.05.1729) ein.
    Für Johann Gabriel Doppelmayr (1677-1750) war Taffinger ein wichtiger Verbindungsmann zu Johann Jacob Scheuchzer in Zürich gewesen. Taffinger gründete 1738 mit Johann Gabriel Beer die Handelsfirma Tafinger und Beer (Stadtarchiv Nürnberg: E 8 Nr. 4670 Bl. 55r). Kurz vor seinem Tod gestattet er Beer die Gesellschaft nach seinem Tod in seinem Namen weiterzuführen (Stadtarchiv Nürnberg: E 8 Nr. 4646 / 4). Er wohnte in Nürnberg unter den Hutern.
    Johann Gabriel Beer (06.03.1711-29.03.1781) war dreimal verheiratet: Am 16.04.1738 heiratete er Catharina Barbara Lufft (?-03.09.1742). Seine zweite Ehefrau Maria Sophia starb am 03.02.1755, die dritte Magdalena Eleonora am 25.10.1769 (Stadtarchiv Nürnberg: E 8 Nr. 2333/45; 2334/3, 10).

    "22 [Januar 1667] Hl. Christoph Clementz Daffinger Stattaman, Frau Anna Magdalena Bütterlin, Hanß Wilhelm", Taufen Ravensburg 1646-1674, Band 7, Taufen 1667.
    "der Edel und Vest Johann Wilhelm Tafinger, untern Huter, ♃, d. 6. Jul: [1741] Dreÿerleich, St. Joh:", Bestattungen St. Lorenz 1703-1741, S. 575, Eintrag 116.
    "Beer, Johann Philipp, Tuchmacher u. Garnferber, Dorothea, Johann Gabriel [...] 25. [März] 1711", Taufen St. Lorenz 1693-1712, S. 987.

    "Der Erbar und fürnehme Johann Gabriel Beer des Erbar Johann Philipp Beer, Tuchmacher u: Garnfärbergs S. N. E. S. die Erbare Viel Ehren Tugendreiche Jfr. Catharina Barbara, des Ehrwürdig Vorachtbar u: Wolgelährten Hl. Leonhard Lufft, wohlverdienten Stadtpfarres zu Grävenberg S. N. ehelich erzeugte Tochter. ½ Votiv im Schießgraben. ☿ d. 16. [April 1738]", Trauungen St. Lorenz 1737-1789, S. 33. Zu Leonhard Luft (29.06.1669-13.03.1727) siehe Simon, Matthias: Nürnbergisches Pfarrerbuch. Nürnberg 1965, S. 139, Eintrag 824
    "Der Erbar und Veste Johann Gabriel Beer, am Fischbach. ♃ d. 29. Mart: [1781]", Bestattungen St. Lorenz 1742-1789, S. 616, Eintrag 43.

    An die letzte Null der 800 ist hier ein Bogen angehängt, so dass statt einer 0 auch einen 9 gelesen werden kann, so auch die Transkription von Sandler. 1756 standen hier aber noch 800 fl., so dass die neue Angabe 809 fl. wenig Sinn macht.
  15. Leonhard Paul Grundler (11.03.1720-20.01.1792) heiratete am 27.07.1751 in St. Lorenz Walburga (1735-28.05.1794), die Tochter des Kaufmanns Johann Christoph Böheim. Im Jahr der Trauung gründete er mit seinem Schwiegervater zusammen eine Handelsgesellschaft.
    Johann Christoph Böheim (13.06.1700-07.06.1762) heiratete am 10.03.1732 die Witwe Anna Veronica Spizner (?-16.04.1741). 1742 ging er eine zweite Ehe mit Anna Margaretha ein, der Tochter des Rotbierbrauers Georg Ernst.
    1759 heiratete Georg Gottlieb Bauer (?-19.04.1770) Anna Catharina (?-29.08.1766), eine weitere Tochter von Johann Christoph Böheim und trat damit der Handelsgesellschaft von Grundler und Böheim bei.

    "31. eod. [März 1759] Der Erbar und wolfürnehm Georg Gottlieb Bauer, des Erbar u: Wolfürnehmen Johann Bauers, E. erz. S:, die WolErbar Viel- Ehr- u: Tugendreiche Jfr. Anna Catharina, des Erbarn und Vesten Johann Christoph Böheims, E. erz. T., ½ Votiv im Schießgraben", Trauungen St. Lorenz 1737-1789, S. 510, Eintrag 31.
    "Die Erbar Viel Ehr u. Tugendreiche Frau Anna Catharina, des Erbar u. Vielfürnehmen Georg Gottlieb Bauers ehl. Hßfr, auf dem Roßmarckt. ♀ d. 29 Augl. Dreÿer Leich St. Johan", Bestattungen St. Lorenz 1742-1789, S. 411, Eintrag 102.
    "Der Erbar u. Vielführnehme Georg Gottlieb Bauer, Kaufmann aufen Roßmarckt. ☉ d. 29 Apr. [1770] dreÿer Leich St. Rochus", Bestattungen St. Lorenz 1742-1789, S. 461, Eintrag 53.

    "Der Erbar u: Fürnehme Leonhard Paul Grundler, des Erbarn Bernhard Grundler, Strümpfhändlers S. E. N. S. die Erbar Viel- Ehr- u. Tugendreiche Jfr. Walburg, des Erbar und Wolfürnehmen Johann Christoph Böheim E. erz. T. ½Votiv im Schießgraben", Trauungen St. Lorenz 1737-1789, S. 338, Eintrag 106.
    "♀ 20. [Januar 1792] Grundler Hl. Leonhard Paulus, geweßener Kaufmann, dann Sprachmeister dahier, Schlagfluß [Alter] 71. [Jahre] 9. [Monate] 27. [Tage]", Bestattungen Ansbach-St. Johannis 1772-1800, S. 149, Eintrag 20.
    "♀ 28. [Mai 1794] Grundlerin, Walburgis, weil. Hl. Leonhard Paul Grundler Kfmann in Nürnberg Ehefrau, Schlagfluß [Alter] 60", Bestattungen Ansbach-St. Johannis 1772-1800, S. 168, Eintrag 133.
    Vgl. Grieb, Manfred: Nürnberger Künstlerlexikon, Band 1. München: Saur 2007, S. 522.

    "Böheim, Christoph, Merc., Anna Susanna, Johann Christoph, Johann Balthasar Geuß Buchhalter, 13 [Juni 1700]", Taufen St. Lorenz 1693-1712, S. 62.
    "☽. d. 10 Martÿ [1732] der Erbar und fürnehme Johann Christoph Böheim, Handelsmann, des Erbar und &Wolfünemen Christoph Böheim S. nachgel. ehelich erzeugter Sohn: Die Erbar und Ehrentugendr. Fr. Anna Veronica, des Erbar und fürnehmen [...] Ludwig Spizner, S. N. Wittib", Trauungen St. Lorenz 1664-1736, S. 2014.
    "☉. d. 16. April [1741]: [...] St. Roch: Die Erbar, Viel-Ehr und tugendreiche Frau Anna Veronica, des Erbarn und Wolf¨rnehmen Johann Christoph Beheim, ehel. Haußfrau, am Roßmarckt.", Bestattungen St. Lorenz 1703-1741, S. 569, Eintrag 59.
    ":♂ d. 2. d. [= 02.10.1742] der Erbar und Wolfürnehme Johann Christoph Böheim, die Erbar, und Ehren-Tugendreiche Jgfr. Anna Margareta, des Erbarn und Fürnehmen Georg Ernst, Rothbierbrauers E. T.", Trauungen St. Lorenz 1737-1789, S. 140, Eintrag 102. Georg Ernst war seit 1720 Genannter des Größeren Rats der Stadt Nürnberg.
    "Der Edel u: Vest Johann Christoph Böheim, Marckts-adiunctus, auf dem Roßmarckt", Bestattungen St. Lorenz 1742-1789, S. 335, Eintrag 83.

    Zu Grundler siehe: Gleim, Elfrid: Die Musikinstrumentensammlung des Leonhard Paul Grundler. In: Krickeberg, Dieter (Hrsg.): Der "schöne Klang". Nürnberg: Germanisches Nationalmuseum 1996, S. 176-191
  16. Diese Person konnte bislang nicht identifiziert werden.
  17. Diese Person konnte bislang nicht identifiziert werden.
  18. Johann Philipp Schiller (1716-1761) gehörte mit zur weitläufigen Verwandtschaft von Franz: Dessen Tante Anna Cordula Franz (11.04.1668-26.08.1733) hatte 1694 den Pfarrer Johannes Feinauer (16.01.1671-27.03.1742) geheiratet. Sophia Catharina (21.12.1701-11.04.1741) war das sechste Kind aus dieser Ehe. 1736 heiratete sie in Öhringen den Kammerrat Schiller.
  19. Johann Christoph Ludwig Yelin (11.11.1720-09.03.1767) war ein jüngerer Bruder von Franzens Ehefrau, der Stadtvogt in Langenzenn war.
  20. Der Hauptmann Johann Dietrich Am Ende (08.08.1714-24.02.1803) war mit Sophia Catharina Yelin (17.05.1718-01.04.1802) verheiratet, einer jüngeren Schwester von Franzens Ehefrau.
  21. Johann Hieronymus Yelin (19.03.1694-16.04.1767) war seit 1751/52 Pfarrer in Wintershausen. Er war in erster Ehe mit Barbara Susanna Regine Feinauer (28.03.1698-vor 1724) verheiratet gewesen, die eine Cousine von Franz war.
  22. Christoph Jacob Trew (Treu, 26.04.1695-18.06.1769) war ein bekannter Arzt und Botaniker in Nürnberg.
  23. Diese Person konnte bislang nicht identifiziert werden.
  24. Diese Person konnte bislang nicht identifiziert werden.
  25. Samuel Christian Hollmann (1696-1787) war ordentlicher Professor für Philosophie in Göttingen. Von 1753-1761 war er hier alternierender Direktor der Gesellschaft der Wissenschaften. Vom 04.07.1757-03.07.1758 war er Prorektor der Universität.
  26. Anton Friedrich Büsching (1724-1793) war seit 1754 Professor für Philosophie in Göttingen, ging aber 1760 als Geistlicher nach St. Petersburg. Er hat große Verdienste bei der wissenschaftlichen Fundierung der Erdbeschreibung.
  27. onerosus (lat.): lästig, drückend, beschwerlich.
  28. Eviction: Vertreibung.
  29. L: S: loco sigilli, Platz des Siegels. An dieser Stelle befindet sich im Originalschreiben also das Siegel.
  30. Albo: Register, Liste.
  31. pacisciren: Einen Vergleich machen.
  32. Der Spezereihändler und Organiest Leonhard Scholz (28.05.1720-23.10.1798) wurde 1769 Genannter des Größeren Rats der Stadt Nürnberg.
    Vgl. Grieb, Manfred: Nürnberger Künstlerlexikon, Band 3. München; Sauer 2007, S. 1375.
  33. Transumpto: Beglaubigte Kopie.