Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger  
Ort Göttingen
Datum 17. August 1763
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 178-188, 191-201
Transkription Hans Gaab, Fürth

P. M.[1]

Einliegendes Speciem facti hat der Herr Prof. Lowitz den 3. Sept. 1763. beÿ einer an eben dem Tage wieder dem Hl Stallmeister Aÿrer[2] und dessen Köchinn[3] übergebene Civilklage mit übergeben, die man ex officio[4] zu gegenwärtigen Acten, da sie zu Erläuterung ein oder anderer Umstände dienen könnte, beÿzulegen gut gefunden.

JS Pütter[5]



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Praes. d. 3. Sept. 1763

§. 1.

Maria Elisabeth Beckern aus Münden gebürtig vermiethete sich an Michaëlis 1758. zu uns als Köchin, in die Stelle des Mädgens, welche ich von Nürnberg mit mir hieher gebracht habe, und die eben damahls den Universitäts Mechanicum Poppe heÿrathete.[6] Sie kam von Hannover zu uns in Dienst, und blieb bis Ostern 1759. da sie uns wiederum verließ, und zu Hln Scharff[7] kam, beÿ dem sie aber auch nur ein halb Jahr, nehmlich bis Michaëlis 1759 diente: und so dann von diesem nach Haus zu ihrer Mutter in Münden zoge.


§. 2.

Im Monath October, u. November dieses 1759.ten Jahrs war ich mit meiner Famille, und einem Dienstmädgen in Nürnberg. Da unterdeßen ein hiesiger Jahrmarckt einfiel, so kam diese Jgfrl. Beckern hieher, und wollte meine Frau besuchen. Sie traf aber nur unsere zuruck gelaßene Leute an, und sagte zur Frau Poppin, die damahls wiederum nebst ihrem Mann beÿ uns im Hause wohnte: daß sie wünsche, wiederum in unsern Dienst zu kommen, wenn meine Frau Lust zu ihr hätte. Als wir von der Reise zuruck kamen, so sprach die Jgfr. Beckern auch bald hienach beÿ meiner Frau zu, und versicherte selbige ebenfalls gerne wiederum in unsern Dienst zu gehen, wenn es auch gefallen möchte. Meine Frau versprach ihr aber nichts, weil wir eine Köchin mit

ad num. 37.[8]

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uns von Nürnberg mitgebracht hatten. Da aber diese Köchin nicht so war, wie sie meine Frau wohl wünschte, so gab man der Jgfr. Beckern im neuen Jahr 1760. davon Nachricht, daß sie auf die nächstkünftige Ostern dieses 1760.ten Jahrs beÿ uns im Dienst treten könnte, wenn sie wollte. Sie nahm diese Gelegenheit mit Freuden an, welches sie uns in einem Schreiben versicherte: und wir sendeten ihr also bald darauf das gewöhnliche Miethgebe.


§. 3.

Am Ostern 1760. trat also die Jgfr. Beckern zu rechter Zeit in unsern Dienst, und die Nürnberger Köchin blieb als Kindsmädgen beÿ uns. Meine Frau war mit der gantzen Aufführung dieser unserer Köchin so wohl zufrieden, daß sie derselben überall mit dem besten Lobe Gerechtigkeit widerfahren ließ. Sie gab ihr auch zum Beweiß der Zufriedenheit verschiedene Kleidungsstücke zum Geschencke: um sie damit aufzumuntern, in ihren getreuen Dienst ferner fortzufahren. Nachdem Sie schon ein Jahr lang wiederum vergnügt in unserem Dienst gestanden, so berichtete Sie uns nach Ostern 1761 mit Lachen, daß, wenn Sie in unsern Garten ginge, ihr öfters eine Frau bis dahin nachfolgete, die Sie zu überreden suchte, beÿ Hln Stallmeister in Dienst zu treten. Diese Frau machte Ihr so viele und schöne Vorstellungen als nur möglich waren, Sie zu überreden. Allein Sie wollte sich nicht damit einlaßen; sondern versicherte meiner Frau vielmehr, daß wenn wir mit Ihr zufrieden wären, Sie auf keine Ver-

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änderung denken wollte. Zugleich erzählte Sie, daß Hl Prof. Kuhlenkamp[9], der eben damahls einen Tisch hielt, gleichfalls etliche mahl habe an sie geschickt, um Sie in deßen Dienst zu bekommen.


§. 4.

Auf dieses Geständniß vermehrte meine Frau der Jgfr. Beckern ihren Lohn; und gab Ihr auch wiederum allerleÿ nothwendige Kleidungsstücke zum Geschencke. Am Johannis Tag[10] 1761. wurde sie wiederum ordentlich vom Michaëlis an auf das zuküftige Jahr gemiethet, und meine Frau gab derselben über des gewöhnliche Miethgeld, noch einen schönen Stoff zu einem neuen Rock, womit Sie jetzt an denen Festtagen pranget. Wir hörten nichts mehr davon, daß Hl. Stallmeister nach Ihr strebe: Indem sie uns versicherte, daß Sie deßen Abgesendin tüchtig abgefertigt habe.


§. 5.

Ohngefähr 6. Wochen vor Michaëlis 1761 wurde die Kindermagd kranck. Dadurch nun fielen freÿlich etwas mehrere Arbeiten auf die Jgfr. Beckern. Allein wir belohnten ihr alles wieder, was Sie außer ihrer ordentlichen Arbeit verrichtete. Fünf Wochen vor Michaëlis fing Sie einen Streit gantz unvermuthet mit dem krancken im Bette liegenden Mädgen an. Sie ließ sich gantz und gar nicht besanftigen. Endlich mischte ich mich in den Streit: es war mir aber unmöglich Sie zur Raison zu bringen. Endlich fiel Sie auch meine Frau

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an, und sagte ihr, daß Sie nunmehr keinen Augenblick länger im Haus bleiben wollte: weil man Ihr unrecht gab. Sie packete auch also bald Ihre Kleider ein, und lärmete gantz außerordentlich. Meine Frau wurde endlich dadurch zum Zorn gereitzet, daß sie der Köchin antwortete: es läge ihr nichts dran, wenn sie auch alsobald aus dem Hause ginge, da Sie nicht bleiben wollte: ob wir schon keine andere Magd gemiethet hatten, weil diese wiederum künftiges Jahr zu bleiben, verbunden war.


§. 6

Die Jgfr. Beckern ging also augenblicklich aus unsern Hause, und ließ auch gleich ihre Sachen abholen, ohne daß Sie weder das Miethgeld, noch den dabeÿ erhaltenen kostbaren Krug zurück gab. Gegen Abend kam Sie aber wiederum unverhofft zu mir auf mein Zimmer. Sie bath mich mit Weinen um Verzeÿung ihrer Bosheit, und plagte mich außerordentlich, Sie wiederum mit meiner erzürnten Frau geschwinder aus zu söhnen. Sie erzählte mir den verteufelten Streich, wie Sie ihn nannete, der ihr begegnet wäre, welcher also beschaffen war: Hl. Stallmeister ließ nicht nach Sie zu verfolgen. Man bath Sie inständig, daß Sie doch nur einmahl zu ihm auf die Stube kommen, und mit ihm sprechen möge. Die Jgfr. Beckern kam, und er überredet Sie, ihm zu versprechen, daß, sobald Sie nur könnte, Sie in seinen Dienst kommen

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solte. Auf viele Versicherung endlich, sagte Sie es ihm zu, ohngeachtet ihrer Verbindligkeit gegen uns, die Sie ihm nicht verschwieg. Er aber versicherte unsern Köchin, daß zu welcher Zeit Sie auch zu ihm kommen wollte, er Sie mit Freuden aufnehmen würde. Nun, da Sie zu ihm kam, sagte er Ihr, daß es ihm jetzt unmöglich seÿ, seine alte Köchin, die er noch auf das künftige halbe Jahr gemiethet habe, Ihrendwegen zu verstoßen. Die Jgfr. Beckern sollte sich daher um einen neuen Dienst umsehen, darin Sie bis Ostern bleiben könnte. Er gab Ihr aber doch weder Miethgeld, noch Zehrungs Kosten sondern ließ Sie laufen, wie Sie gekommen war.


§. 7.

Ich versicherte die Jgfr Beckern, daß beÿ diesen Umständen, da Sie meine Frau so sehr beleidiget habe, keine so geschwinde Versöhnung zu hoffen seÿn. Sie gestand es mir, daß Sie diese Streitigkeit deswegen erregt habe, weil Ihr die Versicherung Hln Stallmeisters im Herzen lag, und Sie sonst auf keine andre Art aus unsern Dienst in den Seinigen hätte kommen können. Sie wolte sich aber in Zukunft wohl vorsehen, keine solche Thorheit ferner zu begehen. Es fiel mir ein, daß ich einige Tage vorher irgendswo gehört hatte, daß die Frau Hofräthin Michaëlis[11] eine geschickte Köchin suchte. Ich sagte dieses der Jgfr. Beckern, und Ihr

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fiel dabeÿ in das Gedächtniß, daß man Sie schon ein paar mahl auf der Post gefragt habe, ob Sie ihren Dienst nicht ändere? Sie ging daher in das Posthaus, und von dort sendete man an die Frau Hofräthin Michaelis, die unsere Köchin also bald holen ließ, und Sie miethete. Mir brachte Sie als dann diese Nachricht: wobeÿ Sie sich sehr wehmüthig anstellte, daß Sie diese Thorheit begangen habe


§. 8.

Nach einigen Tagen ging die Jgfr. Beckern in den Dienst als Köchin zur Fr. Hofräthin Michaelis. Als sich der Zorn meiner Frau wiederum gelegt hatte, so erzählte ich ihr die große Verlegenheit, worin unsere Köchin durch Hl. Stallmeister gesetzt worden. Ferner, wie sehr selbige Ihre Undanckbahrkeit bereue und wie heftig Sie mich angeflehet habe, eine geschwinde Versöhnung zu stiften, damit Sie wiederum im Haus bleiben könte. Meine Frau bedauerte dieses Mädgen hertzlich, und wünschte, daß dieser Vorfall nicht geschehen wäre. Sie wünschte auch dabeÿ, daß ich doch dem Verlangen der Jgfr. Beckern hätte statt geben sollen: Zu mahl da wir nun keine Köchin wißen, die auf Michaëlis zu uns käme: und da unser andres Mädgen gegenwärtig noch sehr kranck darnieder liegt. Wir mußten also mit großen Kosten unsere Hausarbeiten durch fremde Leute verrichten laßen.


§. 9.

Nach einigen Wochen besuchte die Jgfr. Beckern meine Frau, und versöhnte sich wiederum mit ihr,

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die derselben auch den begangenen Fehler von Hertzen verziehe. Als nun diese Köchin so wohl durch die Miethe, als auch durch das zurück behalten Miethgeld, nebst dem neuen Rock, annoch mit meiner Frau verbunden war, so gab Sie dieses selbst der Frau Hofräthin Michaëis öfters zu erkennen, und rühmte die Wohlthaten meiner Frau auf das danckbarste. Sie gestand der Fr. Hofräthin auch, daß Sie sich für schuldig erachte, auf die damahls zukünftige Ostern wiederum in unsern Dienst zu gehen, und alles wieder gut zu machen, was durch Ihre Uebereÿlung ist versehen worden.


§. 10.

Noch lange vor dem neuen Jahre 1762. hatte sich Jgfr. Beckern wiederum zu meiner Frau gemiethet, mit dem heil. Versprechen, so bald nicht wiederum aus ihren Dienst zu gehen. Sie bekam auch abermahls unser Miethgeld. Im neuen Jahr kündigte Sie es der Fr. Hofräthin Michaëlis ordentlich an, daß Sie die nächstkommende Ostern wiederum in unser Haus ziehe: und Hl. Hofrath Michaëlis äuserte ein heftiges Misfallen darüber nicht allein, daß Sie ihn verlaßen wolle, sonder daß Sie zu uns gehe. Er sagte Ihr, daß ihn dadurch der äuserst Tort[12] geschähe, indem er dieses nicht leiden könne: und er wolle Sie viel lieber Hl. Stallmeister in die Hände spielen, als zu geben, daß Sie zum Lowitz komme. Dieses erzählte die Jgfr. Beckern sowohl meiner Frau, als auch mir mit dem heftigsten Lachen.


§. 11.

Vier Wochen vor Ostern 1762. strafte ich un=

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ser damahls im Dienste gestandenes Mädgen, wegen einiger uns erzeigten Bosheiten ab. Diese lief augenblicklich hin in das Haus Hln. Hofrath Michaëlis zur Jgfr. Beckern, und klagte derselben ihr Leid ohne die Ursache davon zu erwähnen. Diese bekam alsobald zu uns hergelaufen, fing ohne Ursach einen Lärm an, sagte: Sie wolle nicht in unsern Dienst gehen, weil wir Ihr es eben so machen könnten, als wie es der anderen geschehen ist. Sie schmiß das Miethgeld auf die Erde, und lief davon. Ich gab dem damahls noch lebenden Advocaten Jacobsen[13] Commißion die Jgfr. Beckern des wegen beÿ der Deputation zu verklagen. Meine Frau aber brauchte die Vorsicht ohne mein Wißen, diesen Advocaten zu bereden, daß er lieber vorher selbst in guten mit dem Mädgen sprechen, und ihr ihre Thorheit, und die Folgen davon vorstellen solle. Sie ging auch alsobald in sich, und kam wieder zu uns in das Haus, holte ihr Miethgeld, und bath ernstlich um Verzeihung. Hiebeÿ versprach Sie zugleich, sich niemahlen mehr also zu bezeigen.


§. 12.

An Ostern 1762. kam die Jgfr Beckern wiederum zu uns in Dienste: und führte sich also auf, daß meine Frau vollkommen mit ihr zufrieden war. An Pfingsten ließen wir Sie zu Ihrer Mutter nach Münden reisen, allwo Sie 8. Tage bleiben durfte. Meine Frau trug alles mögliche dazu beÿ, damit Sie sich dort vergnügen konnte. Sie gab ihr zu ihren schönen Kleide eine neue Mütze mit Gold, und ein sei-

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denes Halstuch. Ueber dieses aber auch noch ein paar gute Ohren-Ringe, die Sie selbst getragen hatte. Ich gab Ihr einige Thaler Geld. Sie versprach neuerdings, sehr ernstlich, niemahls wiederum von uns zu gehen, sondern alle Wohlthaten, die wir Ihr erwiesen, durch ihren Fleiß wieder einzubringen.


§. 13.

Nach etlichen Wochen erfuhr ich durch das andere beÿ uns dienende Mädgen, daß Hl. Stallmeister wiederum täglich eine Schneiders Frau[14] zu uns ins Haus schicke, um unsere Köchin neuerdings zu überreden, daß Sie in deßen Dienste gehen mögde. Ich ließ es geschehen, ohne mich darum zu bekümmern: weil ich nicht vermuthete, daß Sie sich abermahls mit ihm einlaßen würde. Endlich wurde die Jgfr. Beckern kranck, und bekam das kalte Fieber. Die Schneiders Frau kam noch immer, und wollte die Köchin sprechen. Da sie nun nicht, ohne von meiner Frau gesehen zu werden, vor das Bett der Jgfr. Beckern kommen konnte, so ließ Sie ihr es durch die andre Magd wissen, daß Hl. Stallmeister sehnlich wünsche, Sie einmahl zu sprechen. Unsere Köchin antwortete wieder: daß so bald Sie nur außer Bett bleiben könnte, so wollte Sie gantz gewiß Hln Stallmeister aufwarten, und ihre Resolution von sich geben.


§. 14.

Ich erzählte dieses alsobald meiner Frau, die sehr heftig darüber erschrack. Da Sie nun diesem Mädgen, ehe Sie noch zu Hl Hofrath Michaëlis kam, auser denen oben §. 3.4.11. erzählten Sachen, auch noch ein gantzes roth und

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weiß gestreiftes leinernes Kleid, nebst neuen Mützen mit Silber, und andern Dingen geschenckt hatte: und da Sie ihr noch neuerdings einen gantz neuen zizenen[15] Mantel hatte machen laßen, wozu auch noch eine neue silberne Spange, oder Hacken kam: und da ich ihr gleichfalls dann und wann einiges Geld geben mußte, um Kleinigkeiten, die Sie brauchte, sich anschaffen zu können; so würde aller dieser für die Zukunft gemachte Aufwand auf dieses Mädgen unnütz und vergebens seÿn, wenn Sie sich abermahls verführen ließ. Aus dieser Ursache bewog mich meine Frau, ein Billet an Hln Stallmeister zu schreiben, damit er von der Verfolgung abstehe, die er nun zum andern mahle unternommen hat. Es war am 18. Junius 1762. als ich den Brief an ihn schrieb, den er zu denen Acten geleget, die wegen des ihn betreffenden Pasquillen Wesens, entstanden sind. Da ich diesen Brief nicht abgeschrieben habe: und da er der Deputation schon vorhin bekannt genug ist, so kann ich selbigen nicht beÿfügen. Hier ist aber die Antwort Hln. Stallmeisters, die aus Läugnen und Thorheiten zusammen gesetzt ist, in der Beÿlage sub lit. A.


§. 15.

Nachdem ich sahe, mit was für einem Manne ich zu thun habe, der die äuserste Schwachheit begehen konnte, mich aus zufordern, so wolte ich mich nicht weiters mit ihm einlaßen. Ich sprach mit der Jgfr. Beckern, und las ihr diese hochmüthige Antwort vor, und Sie schien erzürnt zu seÿn, daß der Sie nicht höher schätze, da er sich doch so viele Mühe um Sie gäbe. Aber Sie läugnete mir dieses aus dem Gesichte, was ich doch mit meiner Frau gehört

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und auch was ich von dem andern Mädgen erfahren habe. Hierauf wurde ich im Hertzen böse, und sagte ihr, daß Sie nur auf künftige Michaëlis immerhin zu ihrem Hln Stallmeister ziehen könne, indem ich wohl einsehe, daß er Sie doch in der Folge annoch überreden würde. Sie protestierte zwar darwieder, und meine Frau wollte Sie nicht erlaßen. Ich stund aber nicht mehr davon ab, sondern blieb darauf, Sie sollte auf Michaëlis aus unsern Dienst kommen; und ich werde niemahlen mehr zugeben, daß sich meine Frau, noch einmahl mit Ihr einlaße.


§. 16.

Zu Michaëlis 1762. kam die Jgfr. Beckern hierauf in den Reitstall. Nach etwann 14. Tagen, als Sie dort war, kam Sie in unser Haus, und entlehnte aus unserer Küche eine große Tortenpfanne. Sie sprach lange mit meiner Frau, die noch in dem Wochenbette lag.[16] Meine Frau sagte ihr, daß Sie sie manchmahlen besuchen solle: und Sie kam auch als denn würcklich so ofte, als Sie nur vorbeÿ ging. Die Jgfr. Beckern fing wieder an eine Reue verspüren zu laßen; indem Sie die Schuld, warum Sie aus dem Dienst kam, nur gantz allein auf mich lehnte. Meiner Frau fiel es schwer, ihrer treuen, und guten Dienste zu mahl, da sie jetzt sehr kranck, zu entbehren. Ich bekam von beÿden starcke Vorwürfe, weil ich Sie selbst aus dem Dienst geschafft habe, da Sie doch, wie Sie beÿfügte, damahls noch nicht an Hl. Stallmeister gebunden war; sondern Sie wäre erst als denn zu ihm gegangen, als ich Ihr den Dienst aufgekündet hatte.


§. 17.

Nach einigen Tagen wurde meine Frau wiederum mit

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der Jgfr. Beckern einig. Diese sollte auf künftige Michaëlis als Haushälterin wiederum zu uns in Dienste kommen, wenn ich es zugeben werde. Die Frau Räthin Frantz[17], die damahls noch beÿ uns im Haus logirte, indem Sie erst am 1. November von hier abgereiset ist; Sie half mich überreden. Ich konnte es meiner damahl krancken Frau nicht abschlagen, so schwer es mir auch wegen des veränderlichen Gemüthes dieses Mädgens, das ich nun sehr wohl aus der Erfahrung kannte, ankam. Ich gab also mein Wort. Die Jgfr. Beckerin wollte sich aber nicht gerne wiederum nur auf ein Jahr vermiethen, sondern auf längere Zeit. Ich sagte ihr, Sie soll also hiemit auf 10. Jahr gemiethet seÿn. Aber meine Frau fügte beÿ: Sie nehme selbige so lange in Dienst, bis sich ein tüchtiger Mann für Sie finde; alsdenn sollt Sie noch beßer, als ehemahls die Frau Poppin, die aus unsern Dienst freÿete, geschehen ist, ausstatten. Sie accordirte also der Jgfr Beckern den Lohn, den Sie beÿ Hl. Stallmeister zu haben vorgab; mit dem beÿfügen, daß ihr die andern Accidentien[18] ohne dem schon bekannt wären.


§. 18.

Des meine Frau hierauf noch kräncker wurde, und sie sich vermuthete zu sterben, so machte sie durch Hl. Prof: Riccius[19] ein kleines Testament, worinnnen neben andern Personen, ins besondere der Jgfr. Beckern 100. Rthl. in Golde als ein Heÿraths Guth bestimmet wurden. Der Hl. Prof. Hamberger[20] war ein Zeuge dabeÿ: indem ich nichts damit zu thun hatte. Meine Frau versprach zugleich, daß, wenn Sie Gott beÿ dem Leben

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erhielte, sie sich dennoch verpflichten wollte, ihr diese 100. Rthl. aus zuzahlen, sobald sie Hochzeit machen würde. Dieses Testament liegt noch beÿ der Universität in Verwahrung, ohne daß es meine Frau zuruck nehmen will. Ich habe erfahren, daß dieser Punct gleichfalls beÿ der Inquisition vorgekommen ist, und man habe auch daraus einen starcken Verdacht gegen mich gezogen, daß ich in dem Pasquillenwesen verwickelt seÿn müßte. Wahrhaftig! der muß eine sehr niederträchtige Seele haben, welcher rechtliche Vermuthungen des Verdachts zu äusersten Bosheiten aus der Wohlthätigkeit ziehen kann! Ist es wohl möglich, daß eine Tugend, und das ihr just entgegen gesetzte Laster zugleich in einen Hertzen beÿsammen wohnen könne?


§. 19.

Als die Jgfr. Beckern wiederum ordentlich gemiethet war, so gab ihr meine Frau das ihr sonst gewohnliche Miethgeld, ob Sie sich schon sehr weigerte, es anzunehmen: weil Sie die beÿden vorigen mahle das Miethgeld nicht abverdienet, noch zuruck gegeben hätte, als Sie vor der Zeit aus dem Dienst ging. Nachdem führte die Fr. Rath Frantzin Sie auf meine Stube, allwo es auch auf meiner Seite richtig wurde, und ich gab Ihr zu dieser Absicht in Gegenwart der Fr. Rath Frantzin einen Ducaten zum Geschenck. Von der Zeit an kam die Jgfr. Beckern fast tägl. in unser Haus. Meine Frau sahe selbige als ihre künftige Haushälterin an, die ihr alle Häusliche Besorgungen abnehmen, und verwalten sollte.

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Man versprach ihr, daß Sie in der Küche nichts thun sollte als kochen, denn zu den andern Arbeiten versprach ihr meine Frau, auser einem Kindermädgen, auch noch ein ander Mädgen zu halten, die Sie nach Ihren Gefallen brauchen sollte, und die auch alle beÿde den vergangenen Johannis sind gemiethet worden: Wovon das Hausmädgen diejenige ist, welche Sie sich selbst von uns zu dieser Absicht ausgebethen hatte. Auf gleiche Art versprach Ihr meine Frau, daß, so bald Sie in unser Haus kommt, Ihr die 100. rthl. in Golde, als ein Heÿrathsguth gerichtlich versichert werden sollen: und sie wollte Ihr solches entweder selbst jährlich mit 5. Rthl. verintereßiren, oder aufs Rathhaus nach Münden legen, damit Ihr selbige als denn ausgezahlet werden, wenn Sie Hochzeit gemacht hätte. Ich meinerseits versprach Ihr gleichfalls, daß, wenn Sie ihren Dienst getreulich verrichten würde, ich dieses Capital jährlich mit etwas vermehren wollte. Die Jgfr. Beckern glaubte damahls, Sie könnte ihr lebenlang nicht danckbahr gnug für diese Wohlthaten seÿn.


§. 20.

Im Januar dieses Jahrs 1763. wollte Jgfr. Beckern gern eine Caffee-Kanne für ihre Mutter nach Münden haben. Sie tranken eine Taße Schocolade mit einander: und beÿ dieser Gelegenheit machte ihr meine Frau mit einer neuen, schönen, und großen kupfernen Caffee-Kanne ein Geschencke, mit dem beÿfügen, daß Sie solche unterdeßen Ihrer Mutter lehnen sollte. Hiebeÿ

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versicherte Sie meiner Frau abermahl einer ewigen Ergebenheit und Treue, mit dem Versprechen alles, was wir an ihr thun, in unsern Dienst wieder einzubringen.


§. 21.

Seit der Zeit wünschte die Jgfr. Beckern beständig, daß Sie nur Gelegenheit haben mögte, aus Ihren Dienst, und zu uns kommen zu können. Sie glaubte damahls sehr starck, daß Hl. Stallmeister die Mademoiselle Papen21] heÿrathen werde: und, wenn dieses geschähe, so würde Sie nicht im Reitstall bleiben, indem Sie sich nur als Haushalterin dorthin vermiethet habe. Wir sagten Ihr immer, daß wenn Sie mit Willen Hln. Stallmeisters auf eine honette Art aus ihrem Dienste ginge, Ihr unser Haus allezeit offen stehen sollte, Sie möge kommen, wenn Sie wolle. Da aber nichts aus dieser Heÿrath Hln. Stallmeisters wurde, so wartete Sie auf eine andere Gelegenheit, deren Sie sich zu Nutzen zu machen suchte. Die folgende war eine davon.


§. 22.

Als im Reitstall geschlachtet wurde, so bekam Sie Jgfr. Beckern nach einigen Tagen Verdruß mit ihrem Herrn. Sie wurde von dem Nebenmädgen verklagd, daß Sie selbiger noch keine von denen neuen Würsten zu eßen gegeben hätte. Die Köchin war über diesen Zufall so sehr erzürnet, daß Sie augenblicklich zu uns lief, und sagte: Sie wollte zu uns ziehen, wir sollten Ihr rathen, wie Sie es machen sollte. Ich wies diese Zornige wiederum zurecht, und sagte Ihr, daß ich Sie auf eine solche Art nicht ins Haus nehmen wollte:

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indem sie gewiß wider Ihres Herrn Willen aus dem Dienst ginge.


§. 23.

Nach einiger Zeit bekam die Jgfr. Beckern von einem Stallknecht Hln. Stallmeisters Schläge an den Kopf, und in das Gesicht, wovon Sie die blauen und gelben Martmahle lange Zeit herum tragen mußte. Ob ihr schon Hl. Stallmeister Gnugthuung gab, indem er den Knecht mit seinem braunen Hengste /: wie Sie den Stock nannte :/ züchtigte, so glaubte Sie doch, daß Sie Ursache genug habe, wenigstens auf Ostern aus dem Dienst gehen zu können. Sie versicherte meiner Frau, und mir, daß Sie es Ihren Herrn angekündiget habe nicht länger als bis Ostern beÿ ihm zu bleiben. Ich machte ihr abermahls Vorstellungen, daß da Sie Gnuugthuung von Ihrem Herrn verlangt habe, Sie zufrieden seÿn, und Ihren Dienst bis Michaëlis aushalten müßte. Zu gleicher Zeit versicherte ich Sie, daß ich Sie niemahls anders als auf eine honette Art in mein Haus aufnehmen werde, damit man weder uns noch Ihr deswegen das Geringste vorzuwerfen habe. Zumahl da wir jetzo ohnedem mit Leuten versehen sind, mit denen wir zufrieden seÿn könnten, so wollen wir sehr gerne bis Michaëlis warten.


§. 24.

Diese meine Verweigerung, Ihren Absichten beÿzutreten, schien Ihr verdrieslich zu seÿn; indem Sie mir etliche mahl in das Gesicht sagte; Sie glaubte, daß wir Ihrer gerne mögten lose seÿn, und vielleicht zuruck treten wollten. Ich versicherte Sie aber das Gegentheil, mit Erklärung der Ursachen, daß ich unnöthiger Weise keine Händel zu bekommen verlange. Von dieser

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Zeit an kam Sie nicht mehr so ofte in unser Haus, und das geschahe wöchentlich nur einmahl oder höchstens zweÿmahl. Doch entlehnte Sie von mir 6. rthl. zu ihrem Gebrauche, und versprach mir, so bald Sie ihren Dienstlohn bekäme, es wiederum zuruck zu geben. Ich sagte ihr aber dagegen, daß Sie des wegen unbesorgt seÿn könnte: indem wir dieses Geld schon abrechnen wollen, wenn Sie auf Michaëlis in unsere Dienste kommt. Sie war mit dieser Erklärung sehr zufrieden. Nach dieser Zeit kam Sie wieder öfters in unser Haus.


§. 25.

Am Jahrmarck des Monaths Februarii dieses Jahrs kam die Jgfr. Beckern, und klagte, daß Sie von ihrem Herrn nichts zum Jahrmarck, wie doch hier gewöhnlich ist, bekommen habe: Sie könnte sich dahero nichts einkaufen, was ihr doch so sehr nöthig wäre. Zugleich bezeigte Sie ihr Mitleiden wegen Ihres Nebenmädgens, daß dieses so nothwendig brauchte; indem daßelbe, nach ihrem Ausdrucke, ein armer Teufel wäre. Ich schenckte dahero ihrem Nebenmädgen aus wahrem Bedaurem 2. Gulden: Ihr selbst aber, sendete ich am folgenden Tage etliche Thaler zu Ihrem Gebrauche, die Sie aber nicht als ein Geschenck annahm, sondern versicherte vielmehr, daß Sie es als ein Anlehen betrachten, und in unsern Dienste wiederum mit allem Danck bezahlen wollte.


§. 26.

Als Hl. Stallmeister im Monath Mertz nach Hannover reisete, um Pferde einzukaufen, so befahl er der Köchin, während deßen Abwesenheit nicht aus dem Hause zu gehen. Sie kam selbst, und sagte es uns, daß wir es Ihr nicht übel nehmen sollten, wann Sie diese Zeit über sich nicht sehen ließ. Sie hielt ihrem Herrn Wort.

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Da Sie nun während dieser Zeit sich auserordentlich Mühe gab, das gantze Haus zu reinigen, und die Wäsche zu besorgen: überhaupt alles in einen guten Stand zu setzen, bis ihr Herr wiederkomme, so glaubte Sie damit sehr großen Danck zu verdienen. Ihre Hoffnung war, daß ihr Hl. Stallmeister etwas mitbringen würde; oder daß er doch einen[22] reellen Danck für ihren treuen Fleiß abstatten werde. Diese Hoffnung verschwand aber nach der Zuruckkunft ihres Herrn. Denn Sie versicherte, daß er ihr keinen Pfennig werth gegeben hätte, Sie sagte dabeÿ, daß so gar die Knechte, die in Zurechtmachung des Stalles für die neuen Pferde sich gleichfalls in dieser Hoffnung alle Mühe gegeben haben, sich sehr darüber beschwerten. Man kann sich leicht aus denen Folgen vorstellen, daß ich Ihrem Misvergnügen abermahlen eine andere Wendung gegeben habe.


§. 27.

Zum Sonnabend vor dem Ostertage versprach die Jgfr Beckern meiner Frau, Sie wollte, wenn Sie am Ostermontag in die Kirche ginge, Sie besuchen, und sich in Ihrem schönen Kleide sehen laßen, welches Ihr von meiner Frau geschenckt worden ist. Denn meine Frau hatte selbige noch nicht darinnen angezogen gesehen. Allein es wurde in der Nacht vom Ostertage auf den Montag das bekannte Pasquill wider Sie und Ihren Herrn angeschlagen, wodurch dieser Anspruch verhindert wurde. Was ferner folgete, das ist schon umständlich in meinem Promemoria erzählet worden, welches ich der Deputation eingereicht habe.


§. 28.

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Daß die Jgfr. Beckern am Pfingsttage Geld zu ihrer Haushaltung für ihren Herrn, der damahls verreiset war, und ihr nicht gnug zuruck gelaßen hatte, beÿ mir entlehnte, ist der Deputation auch schon aus sub Lit. B. beÿ gelegten Schreiben bekannt, welches ich am 16. Juni an den damahligen Prorectorem Magnificum Herrn Walch[23] gesendet habe: und worauf mir auch eine Resolution ertheilet worden ist. Ich machte diesen Vorfall der Deputation um des Willen bekannt, weil ich etliche mahl erfuhr, daß man mich beschuldigte, als hätte ich die Jgfr Beckern, als ihr verbothen war, mit mir zu sprechen, durch List und Betrug in mein Haus oder sonst wohin gebracht, damit ich mit Ihr reden konnte. Um nun diese Lügen zu widerlegen, so war es nöthig, daß ich diesen Umstand bekannt machte. Deswegen bath ich den Herrn Prorector in dem Briefe, daß er ihn zu den Acten legen mögte, indem ich mich beÿ meiner künftigen Rechtfertigung darauf beziehen werde.


§. 29.

Ob mich schon der Herr Prorector damahls nach erhaltenen Bescheid versicherte, die Deputation habe beschloßen, Hln Stallmeister nichts davon wißen zu laßen, bis ich ihn deswegen ordentlich verklage: So lief doch Hl. Hofrath Aÿrer[24] den Augenblick hinaus in den Reitstall, und erzählte den gantzen Umstand seinen Herrn Vetter. Es wurd-

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de also bald ein solcher Lärm, daß die beÿden Mädgen beÿnahe aus dem Hause gejagt wurden. Ich hatte also durch die Entdeckung dieser Wahrheit meine Absicht erreicht, und die Jgfr. Beckerin brachte mir noch ehe ich den Bescheid von der Deputation bekam, das zu ihren Haushalten entlehnte Geld. Sie war sehr misvergnügt: und ich hatte Ihr die Ursachen dieses Verfahrens nicht entdecket. Damahls sagte Sie zu mir: Sie wäre nicht Willens in unsern Dienst zu kommen, dieweil ich ihr so übel begegnete. Ich lachte aber darüber, und sagte ihr, daß es nun zu spät, und die Ursache zu geringe seÿe, deswegen zuruck zu treten, wir hätten schon alle Einrichtung dazu gemacht. Das war das letzte mahl, daß Sie in unser Haus Kam: denn sie sagte mir, Ihr Herr hätte es geschworen, wenn er erführe, daß Sie zu mir ginge, so wollte er Sie also bald aus dem Reitstalle jagen.


§. 30.

Seit 3. Wochen erfuhr ich etliche mahl, daß sich die Jgfr Beckern sollte zu Hln. Stallmeister neuerdings vermiethet haben. Da ich es nicht glauben konnte, ob ich schon wußte, daß der gantze Pasquillen Handel deswegen auf mich gewältzet wurde, um das Mädgen im Reitstalle zu erhalten; so gab ich mir viele Mühe

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Sie zu sprechen. Ich ließ es Ihr etliche mahl sagen, und schrieb auch deswegen 2. Billets an sie. Endlich am 8.ten August ließ Sie mir wißen, daß wenn ich auf das Observatorium gehen wollte, so würde Sie dort mit mir sprechen, aber in mein Haus darf Sie nicht gehen, aus Fürcht für Hln. D. Falkenhagen[25] beÿ ihrem Herrn verrathen zu werden. Denn dieser mein Nachbahr hatte ihr diesen schönen Liebesdienst schon ein paar mahl erwiesen. Ich ging an den bestimmten Ort, und sprach mit Ihr. Sie gestand es mir also bald, daß ihr Herr Sie wiederum gemiethet habe. Zur Ursache gab Sie an: es hätte sich alles durch die Pasquillen Händel verändert, und Sie glaubte, daß Sie sich nicht mehr mit meiner Frau vertragen könnte. Ich ließ mich deswegen in keine Dispüte mit ihr ein, sondern sagte ihr nur so viel: daß ich Sie nächsten deswegen beÿ der Deputation verklagen würde: und dieses Gerichte wird uns beÿden Gerechtigkeit wiederfahren laßen. Als dann ließ ich Sie wiederum von mir.


am 17 Aug 1763.
G. M. Lowitz.


Anhang: Brief des Stallmeisters Ayrer an Lowitz vom 18.06.1762



Fußnoten

  1. P. M.: Pro Memoria, zur Erinnerung bzw. Gedächtnisprotokoll.
  2. Johann Heinrich Ayrer (1732-1817) war seit 1760 Stallmeister in Göttingen, wobei er den Rang eines ausserordentlichen Professors hatte. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 162, Fußnote 1075.
  3. Maria Elisabeth Becker scheint seit 1762 beim Stallmeister Ayrer als Köchin angestellt gewesen zu sein. Vgl.:
    Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17 ). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 472.
  4. ex officio: von Amts wegen.
  5. Johann Stephan Pütter (1725-1807) war vom 04.07.1763 bis zum 03.01.1764 Prorektor. Er war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.
  6. Lowitz hatte Anna Maria Eleonore Kugler aus Nürnberg mitgebracht. Ihr Ehemann Heinrich Balthasar Poppe (1725-1818) wird in der Literatur meist nur als Vater von Johann Heinrich Moritz von Poppe (1776-1854) erwähnt, der später den Lehrstuhl für Technologie in Tübingen inne hatte.
  7. Möglicherweise Johann Heinrich Scharf, der in Papendiek die Häuser 542 und 543 besaß. 1754 wurde er als Kommerzienkommisar bezeichnet. Vgl.
    Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 461, Tab. XIV, Nr. 324
    Stadtarchiv Göttingen: F 3 Nr. 2958.
  8. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  9. Lüder Kulenkamp (1724-1794) war Professor für Philosophie in Göttingen.
  10. Der Johannistag ist der 24. Juni.
  11. Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung. Er war mit Louise Philippine Antonette Schröder, einer Tochter des Oberpostcommissarius Schröder zu Göttingen verheiratet.
  12. Tort: Unrecht.
  13. Der Göttinger Kaufmann und spätere Universitätsnotar Boy Jacobsen (1697-1762) ist heute vor allem dafür bekannt, dass er das erste nordfriesische Wörterbuch verfasste.
  14. Die Schneidersfrau war die erste Ehefrau des Schneiders Johann Andreas Roth (Rott). Er war aus dem östlich von Göttingen gelegenen Wollershausen am 15.09.1750 in Göttingen eingebürgert worden. Er ging am 13.06.1765 mit Maria Elisabeth Becker seine zweite Ehe ein.
    Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 391. Tabelle IV, Eintrag 666.
    Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17 ). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 219, Fußnote 254.
  15. Zitz ist ein bedruckter oder farbiger Baumwollstoff.
  16. Am 12.09.1762 war die Tochter Julia Sophia Maria geboren worden.
  17. Johann Michael Franz war 1761 gestorben. Danach scheint seine Ehefrau Juliana Sophia Maria (1716-1762) bei den Lowitzens gewohnt zu haben. Sie war auch Patin der kurz zuvor geborenen Tochter.
  18. Accidentien: Nebeneinkünfte.
  19. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  20. Georg Christoph Hamberger (1726-1773) war seit 1755 außerordentlicher Professor der Philosophie, ab 1663 ordentlicher Professor in Göttingen.
  21. Dorothea Juliana Pape (22.09.1741-12.12.1794), die Tochter des Göttinger Hofrats und Stadtphysikus Dr. Pape (?-1758) heiratete erst 1765 den Stallmeister Ayrer. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 274
  22. Im Original steht hier "einen einen".
  23. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Vom 3. Juli 1762 bis zum 4. Juli 1763 war er Prorektor der Universität.
  24. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  25. Johann Heinrich Falkenhagen (1720-1784) war Privatdozent der Rechtswissenschaften in Göttingen und lebte im Nachbarhaus der Lowitzens.